Oberst Georg Klein auch disziplinar entlastet
Nachdem bereits die Bundesanwaltschaft am 16. April dieses Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen Georg Klein eingestellt hatte – wir berichteten – hat nun auch der Inspekteur des Heeres ein disziplinares Vorermittlungsverfahren abgeschlossen und eingestellt. Das Verteidigungsministerium teilt am heutigen Donnerstag mit: "Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben".
Bei dem Luftangriff US-amerikanischer Jagdbomber kamen nach neuen Erkenntnissen 91 Menschen – die meisten waren Zivilisten – ums Leben. Zu dem Angriff kam es, weil die Taliban zwei Tanklastzüge entführt hatten. Klein fürchtete, dass diese als fahrende Bomben hätten eingesetzt werden können. Neben den Toten wurden elf Menschen verletzt. Gegenstand der disziplinaren Prüfung war es, ob Klein mit seinem Handeln gegen nationale oder internationale Einsatzregeln verstoßen habe. Die Bundeswehr hat inzwischen – wie berichtet – an die Familien der Opfer je 5.000 Dollar Finanzhilfe gezahlt.
Detlef Struckhof
Bild: Oberst Georg Klein
(Foto: Bundeswehr, Andrea Bienert)