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Parlamentsvorbehalt: Ohne Mandat geht nichts




Um es vorweg zu nehmen: Am Parlamentsvorbehalt wird nicht gerüttelt. Dieses weltweite Unikat der Mitbestimmung des Bundestages bei Einsätzen der Bundeswehr wird nicht angetastet. Dennoch soll die Armee flexibler werden. Es geht um die Steigerung der Bündnisfähigkeit Deutschlands und auch der Verlässlichkeit gegenüber den Partnern sowie gleichzeitig die Sicherung des Parlamentsvorbehalts.

Am Dienstag stellte der frühere Verteidigungsminister und Federführer der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr Volker Rühe gemeinsam mit seinem Kollegen Walter Kolbow in der Bundespressekonferenz die Vorschläge zur Neuregelung des Parlamentsvorbehalts vor: Die Bundesregierung verbessert ihre Informationen gegenüber dem Parlament und darf bei der Einsatzgestaltung flexibler agieren.

Zu den Informationspflichten der Bundesregierung solle ein jährlicher Bericht über die "multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten" gehören. Darin soll erläutert werden, auf welche Fähigkeiten der Bundeswehr die Bündnispartner in der Nato angewiesen sind. Warum das? Das Bewusstsein im Parlament für die enge militärische Einbindung Deutschlands soll gestärkt werden. Denn sie kann schnell zu einer Beteiligung an Einsätzen führen. "Die Bundeswehr ist nicht nur eine Armee Deutschlands", sagte Rühe. "Es gibt keine rein nationalen Armeen mehr."

Der Bundestag hatte die Kommission eingesetzt, um die künftige Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen vor dem Hintergrund gesteigerter Bündnisverpflichtungen zu prüfen. Zu der Kommission gehört auch Verbandspräsident Roderich Kiesewetter MdB.

Bericht der ZEIT online

(vei)

Symbolbild oben:
Ob Ausbildung in Mali (im Bild) oder
Kampfeinsatz in Afghanistan – ohne die
Zustimmung des Parlaments geht nix.
(Foto: Bundeswehr/Wirtz via flickr.com)

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