Regierung will Versorgung von Einsatzsoldaten verbessern
Dem Gesetzesentwurf zufolge soll die einmalige Entschädigungszahlung von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro aufgestockt werden, wenn ein Soldat im Einsatz so schwer verwundet wurde, dass seine Erwerbsfähigkeit um 50 Prozent gemindert wurde. Auch die Angehörigen sollen besser abgesichert werden. Heißt: Hinterbliebene von Zeitsoldaten erhalten die gleichen Zuwendungen wie die von Berufssoldaten. Zudem sollen mehr Soldaten die Leistungen in Anspruch nehmen können: Galt als Stichtag bislang der 1. Dezember 2002, ist nun der 1. Juli 1992 anvisiert. Damit wäre auch der erste Bundeswehr-Einsatz in Kambodscha abgedeckt.
Nach dem Kabinett muss das Gesetz noch den Bundestag passieren. Trotz der fraktionsübergreifenden Bestrebungen gibt es Diskussionsbedarf. Derzeit müssen Soldaten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent attestiert bekommen, um lebenslang bei der Bundeswehr angestellt zu werden. Doch gerade bei posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) liegt der Schädigungsgrad oftmals darunter.
Gegen eine ursprünglich angedachte Absenkung der Grenze auf 30 Prozent kommen nun juristische Bedenken auf. Das Prinzip "Eignung, Leistung, Befähigung" bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst werde ausgehöhlt, heißt es in einem Artikel der "Welt online". Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Umkehr der Beweislast. Demnach soll nicht der Soldat nachweisen müssen, dass seine Schädigung aus einem Einsatz stammt, sondern die Behörden sollen ihm ein gewisses Grundvertrauen entgegenbringen.
Bild oben:
Sanitäter transportieren einen deutschen Soldaten
auf einer Trage in das gepanzerte Fahrzeug Fuchs.
(Foto: Bundeswehr/Timmermann-Levanas via flickr.com)