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Bis zum 25. März können Bundeswehrangehörige und Reservisten ihre Fragen zum neuen Artikelgesetz stellen. Die Antworten der Experten aus dem Ministerium werden im Anschluss auf bundeswehr.de präsentiert.

Das "Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr" klingt nicht nur sperrig. Der Schriftsatz ist 182 Seiten dick und recht komplex. Änderungen an 30 Gesetzen und Verordnungen sind vorgesehen. Der Bundestag muss das Gesetz noch beraten und verabschieden. Das Ziel dahinter: Der Soldatenberuf soll attraktiver werden – so gibt es künftig mehr Geld für Freiwillig Wehrdienstleistende und mehr Hilfe für einsatzgeschädigte Soldaten. Auch Reservedienstleistende profitieren – wir berichteten.
 
Großes Echo, viele Fragen
Das Echo, das bei der Bundeswehr eingegangen ist, war offenbar gewaltig. Wie genau soll der Reservistendienst in Teilzeit aussehen? Was kann der Sohnemann im Herbst nächsten Jahres verdienen, wenn er sich heute zum freiwilligen Wehrdienst meldet? Und welche Bedingungen muss ein Unteroffizier ohne Portepee erfüllen, um Berufssoldat zu werden?

"Alle diese Fragen haben eine Antwort verdient. Und die Experten im Verteidigungsministerium werden ihr Bestes geben, um sie zufriedenstellend zu beantworten", teilt die Bundeswehr mit. Daher wird die Redaktion der Bundeswehr bis zum 25. März alle Fragen sammeln, die sie per Mail erreichen. Anschließend wird eine Auswahl der Fragen in die Fachreferate im Ministerium gegeben, um sie von den Experten beantworten zu lassen. Die Antworten werden im Anschluss auf bundeswehr.de veröffentlicht.

Stellen Sie hier Ihre Frage

(red)

Symbolbild oben:
Damit ein Licht aufgeht: Bis zum 25. März können Interessierte
ihre Nachfragen zum Artikelgesetz an die Bundeswehr stellen.
(Foto: pixabay via pexels.com)

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