Reservisten haben mehr Zeit für den IGF/KLF-Nachweis
Für die einen ist es eine gute Nachricht, für die anderen eine weniger gute. Das Coronavirus zwingt die Soldatinnen und Soldaten, während des Dienstbetriebes Prioritäten zu setzen. Das führt zu Änderungen, die den Nachweis der Individuellen Grundfertigkeiten (IGF) und körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF) betreffen.
Beorderten Reservistinnen und Reservisten, die in diesem Jahr noch nicht den Nachweis über ihre IGF/KLF-Leistungen erbracht haben, bleibt dazu noch Zeit bis zum Ende des nächsten Jahres. Das geht aus einer vorläufigen Weisung für den verpflichtenden Nachweis zur Erfüllung der IGF/KLF-Mindestanforderungen hervor. Darin informiert Generalmajor Kai Rohrschneider, Leiter der Abteilung Führung Streitkräfte im Bundesministerium der Verteidigung, über die Maßnahme. In der Weisung heißt es: „Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat entschieden, von der jährlichen Verpflichtung zum Nachweis der Erfüllung der IGF- und KLF-Leistungen einmalig für die Jahre 2020 und 2021 abzuweichen und den Betrachtungszeitraum zur Erfüllung auf den Zweijahreszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 zu erweitern.“
Hauptmann d.R. Andreas Nonnenmacher hält diesen Entschluss für sinnvoll: „Wir wissen nicht, ob die Coronavirus-Pandemie noch länger anhält, wie weit, wie intensiv, in welchem Umfang und wie lange die Bundeswehr auch in Zukunft mit der Amtshilfe gebunden sein wird. Unter diesen vielen Unbekannten, ist das eine logische und nachvollziehbare Entscheidung.“ Unter den Covid-19-Auflagen können jedoch weiterhin lageangepasst IGF/KLF-Leistungen abgelegt werden. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Der Schwerpunkt im täglichen Dienstbetrieb liege aber derzeit darin, die Pandemie zu bekämpfen. Man müsse überlegen, ob man die Kräfte, die man für eine pandemiegerechte IGF/KLF-Abnahme binden würde, nicht an anderer Stelle besser brauchen könne – Stichwort Amtshilfe, sagt Nonnenmacher, der als Beauftragter für Sonderprojekte wie die Jahrestagung der Reserve des Sanitätsdienstes im Fachbereich Reservistenangelegenheiten des Kommandos Sanitätsdienstes zuständig ist.
Das geht auch aus der Weisung hervor. Darin heißt es: „Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie ist weiterhin sehr dynamisch. Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Angehörigen der Bundeswehr haben Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Dienstbetriebes in der Bundeswehr. Der Zeitpunkt der Rückkehr zum regulären Dienstbetrieb ist derzeit nicht absehbar und vom weiteren Pandemiegeschehen beziehungsweise der Verfügbarkeit von Impfstoffen abhängig.“
Seit Mitte März haben sich rund 22.000 Reservistinnen und Reservisten gemeldet, um die Bundeswehr in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mehr als 11.000 von ihnen wurden bereits durch die Karrierecenter der Bundeswehr zu einem Dienst herangezogen, davon 1.579 mit sanitätsdienstlichem Hintergrund. Vielen der in der Amtshilfe eingesetzten Reservistinnen und Reservisten fehlt in diesem Jahr die Zeit zum Nachweis der IGF/KLF-Leistungen. „Klar, je mehr Kräfte über einen längeren Zeitraum gebunden sind, desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie Zeit für IGF/KLF haben“, bestätigt Andreas Nonnenmacher. Ob die Verlängerung für den Nachweis der IGF/KLF-Disziplinen bis zum Jahresende 2021 ausreicht, hänge aus seiner Sicht nun davon ab, wie sich die Pandemie entwickelt. Eventuell müsse noch einmal nachjustiert werden.
Es bleibt zu hoffen, dass das Coronavirus sehr bald besiegt ist. Dann können beorderte Reservistinnen und Reservisten sowie Soldatinnen und Soldaten auch die IGF/KLF-Veranstaltungen des Reservistenverbandes für den erforderlichen Nachweis nutzen. Beorderte Reservisten müssen IGF-Leistungen alle zwei Jahre, die KLF-Anforderungen jährlich nachweisen.