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Reservistendienst soll sich lohnen




Ungleiche Besoldung und viel Papierkram: Reservistendienst Leistende nahmen bisher viel auf sich. Das neue Gesetz zur Unterhaltssicherung soll Abhilfe schaffen. Was es bringt, erklärt Mitglied des Verteidigungsausschusses Wilfried Lorenz MdB im Interview.

Reservistenverband: Ein neues Gesetz zur Unterhaltssicherung – warum war eine Neuerung notwendig?

Wilfried Lorenz MdB: Das derzeit gültige Unterhaltssicherungsgesetz (USG) stammt noch aus dem Jahr 1957 und wurde zuletzt 1990 geändert. Nach so vielen Jahren war nicht nur eine Überprüfung der gesetzlichen Inhalte, sondern auch der daraus resultierenden Verfahren nötig. Neue demographische Anforderungen an die Bundeswehr machen Änderungen als Teil ihrer Attraktivitätsagenda erforderlich. Die Streitkräfte brauchen qualifizierte Reservedienstleistende in ausreichender Zahl, aus allen Bereichen der Gesellschaft sowie aus allen Berufsgruppen, damit sie im In- und Ausland einsatzfähig bleiben. Der Deutsche Bundestag hat ja bereits das Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz für aktive Soldatinnen und Soldaten verabschiedet. Die USG-Neufassung für Freiwilligwehrdienstleistende und Reservisten, die denselben Dienst wie Soldaten tun, aber in Teilen benachteiligt wurden, war der nächste logische gesetzgeberische Schritt.

Reservistenverband: Sie sprechen von Benachteiligungen von Reservisten und Freiwilligwehrdienstleistenden. Welche Benachteiligungen waren am meisten für Sie offensichtlich?

Lorenz: Reservedienstleistende wurden für den gleichen Dienst bisher nicht gleich entlohnt wie aktive Soldatinnen und Soldaten. Die Mindestleistung an sie war nicht angemessen, soll aber der Sicherung des Einkommens während des Dienstes dienen. Das war das falsche sicherheits-, verteidigungs- und gesellschaftspolitische Signal – nicht nur nicht nur finanziell, sondern auch was die Würdigung und Anerkennung der Leistungen von Reservistinnen und Reservisten angeht. Sie würden einen Lehrer auch nicht anders entlohnen, nur weil er befristet als Vertretung an einer anderen Schule Unterricht hält. Auf ein ähnliches Bild konnte es bislang jedoch hinauslaufen – beispielsweise, wenn ein Reservist bei der Bundeswehr einen Dienstposten bekleidete, der geringer dotiert war als seine zivilberufliche Tätigkeit. Eine solche Verwendung ist keine Seltenheit, denn die Einstufung resultiert aus den Vorerfahrungen und dem in der Truppe erreichten Dienstgrad wie auch daraus, dass ungediente Reservisten erst nach einer feststehenden Anzahl von Wehrübungstagen in höhere Dienstgrade befördert werden können. Auch Zusatzqualifikationen waren bei der Berechnung der Mindestleistung nicht angemessen berücksichtigt. Durch das neue USG erhalten Reservisten im gleichen Dienstgrad, aber mit unterschiedlicher ziviler Qualifikation, eine unterschiedliche Entschädigung entsprechend ihrem zivilen Einkommen. Zivil als Selbständige tätige Reservisten hatten in der Vergangenheit einen hohen Nachweis- und damit bürokratischen Aufwand zu schultern. Ihre Mindestleistungssätze werden mit Verabschiedung des neuen Regelwerkes ebenfalls erhöht und der Nachweisaufwand verringert.

Reservistenverband: Das neue USG soll den Verwaltungsaufwand vereinfachen und Anreize schaffen. Wie genau äußert sich diese Vereinfachung? Was genau sind die Anreize?

Lorenz: Leistungen an Reservedienstleistende verwalten künftig nicht mehr regional die Länder und Kommunen, sondern der Bund. Anstelle einer Vielzahl lokaler Unterhaltssicherungsbehörden ist nun zentral das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig. Also: ein zentraler Ansprechpartner statt vieler Stellen. Das nenne ich eine deutliche Vereinfachung. Umgekehrt ermöglicht die Zusammenführung in einer Hand dem Bund einen besseren Überblick, welche Reservistinnen und Reservisten für den Dienst zur Verfügung stehen. Eine wichtige Verbesserung in Zeiten, wo wir demographisch bedingte Engpässe zu erwarten haben und Reservedienstleistende noch mehr in die Truppe integrieren wollen. Um das deutlich zu sagen: Unter "Anreizen" verstehe ich nicht nur finanzielle Zuwendungen. Natürlich wirkt die nun beschlossene angemessene und gleichberechtigte Entlohnung motivierend. So insbesondere das neue Anreizsystem für Reservedienstleistungen, das aus Zulagen und Prämien besteht. Hiervon werden diejenigen profitieren, die sich vorab verpflichtet haben, in einem Jahr mindestens 19 bzw. 33 Tage Reservedienst zu leisten. Wer freiwillig als Reservist oder Wehrdienstleistender unserem Land dient, geht jedoch eine ganz besondere Verpflichtung ein, die auch eine ganz besondere Motivation erfordert. Einschließlich die Bereitschaft, mit Leib und Leben für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger einzustehen. Deshalb haben wir mit dem neuen USG gerechte und zeitgemäße Rahmenbedingungen geschaffen und ein Zeichen gesetzt, dass Reservedienstleistende nicht – wie oft behauptet wird – "Bierseligkeit" pflegen, sondern integraler Bestandteil der Truppe sind und als solcher behandelt werden. Gesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung in Gesetzesform gießen – auch das verstehe ich unter "Anreizen".

Reservistenverband: Warum war eine Zentralisierung der Zuständigkeit notwendig? Haben die Unterhaltssicherungsstellen auf lokaler Ebene nicht mehr ihre Arbeit getan?

Lorenz: Die Unterhaltssicherungsstellen haben gute Arbeit gemacht. Dies in Abrede zu stellen, wäre unfair. Ich habe bereits erwähnt, dass sich im Zuge der Zentralisierung und damit der Übertragung auf einen Ansprechpartner nicht nur die Reservedienstleistenden selbst viele Erleichterungen haben. Sei es bei der Antragstellung für Leistungen, für einen besseren Überblick über die gezahlten Leistungen sei es für Rückfragen und dergleichen. Auch der Bund als Dienstherr und bundesweiter Personalplaner für die mittlere bis lange Sicht hat Vorteile. Insgesamt verringert sich der Verwaltungsaufwand erheblich.

Reservistenverband: Was verbessert sich bei der Besoldung des Reserve- bzw. Freiwilligendienstes?

Lorenz: Die Netto-Besoldung wird mindestens dem aktiver Soldatinnen und Soldaten gleichen Dienstgrades entsprechen und kann sich im Einzelfall aufgrund ziviler Qualifikationen sogar erhöhen. Durch die Erhöhung der Besoldung erreichen wir eine Gleichbehandlung von Reservisten und Aktiven. Auch berufliche Umstände, aus denen heraus ein Reservedienstleistender freiwillig in den Dienst der Bundeswehr eintritt, finden Berücksichtigung. Wäre dies nicht so, könnten wir beispielsweise wohl kaum niedergelassene Ärzte oder Apotheker als Reservisten gewinnen. Nur wenigen ist bekannt, wie viele Berufsbilder in der Bundeswehr abgebildet werden. Vom Koch, über Techniker, Logistiker bis hin zu Geistes- und Naturwissenschaftlern. Dies muss sich auch im Bereich Reserve widerspiegeln. Nicht umsonst spricht man davon, dass ein Bundeswehr-Posten durch einen Reservisten gespiegelt wird.

Reservistenverband: Welche weiteren Verbesserungen stechen beim neuen USG heraus?

Lorenz: Reservedienstleistende, auch solche mit höherem zivilen Einkommen, können ihren Dienst künftig ohne Gehaltseinbußen tun, nicht zuletzt durch die Einführung der Verpflichtungsprämien, über die wir im Zusammenhang mit dem Anreizsystem bereits sprachen. Überdies wird auch der Unterhalt von Familienangehörigen freiwillig Wehrdienst Leistender durch Nachvollzug von Änderungen im Unterhaltsrecht gesichert. So die Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder sowie die Aufnahme der Unterhaltsansprüche von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder.

Reservistenverband: Was versprechen Sie sich insgesamt vom neuen USG? Welche Effekte soll es haben?

Lorenz: Das neue USG soll Rahmenbedingungen schaffen, die zeigen: Wir anerkennen die Leistungen von Reservedienstleistenden als integraler Bestandteil der Streitkräfte und als wichtiges Bindeglied zwischen Bundeswehr und Gesellschaft. So wird der Dienst in der Bundeswehr nicht zuletzt attraktiver für alle Berufsgruppen, was hoffentlich auch dazu führen wird, überhaupt mehr Bürgerinnen und Bürger für den Einsatz als Reservisten zu interessieren. Man muss nicht "gedient" haben, um einen wichtigen Beitrag für die Bundeswehr leisten zu können!

Reservistenverband: Herr Lorenz, vielen Dank für das Gespräch.

 

Das Interview führte Andelka Krizanovic
 
Bild oben: Mehr Geld für Reservisten und
Freiwilligwehrdienstleistende (Foto: Ralf Wittern).

Bild unten: Wilfried Lorenz MdB
(Foto: Foto-AG Gymnasium Melle).

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