Reservistenverband nahm zur Einsatzversorgung Stellung
In der Anhörung bedauerte Höfer jedoch, dass der Begriff "Reservist" im gesamten Gesetzestext nicht verwendet wird. Dadurch könnten juristisch ungeübte Reservisten glauben, dass die Verbesserungen nicht für sie gelten könnten. Deshalb regt der Reservistenverband an, den Begriff "Reservist" im Gesetzestext zu verwenden.
Konkret wünscht sich der Reservistenverband, dass versehrte Reservisten so versorgt und abgesichert werden, dass sie auch in einem solchen Fall ihrem Beruf nachgehen können. "Sollten Reservisten berufsunfähig werden, ist die bisher erworbene Altersversorgung so aufzustocken, als hätten sie bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gearbeitet", so Höfer. Hinterbliebene sollten genauso entschädigt werden und Reservisten ohne Altersversorgung sollten eine angemessene Einmalzahlung erhalten.
Das Gesetz soll vom Bundestag am 28. Oktober in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden. Die Initiative ging – wie berichtet – von Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hervor und wird von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten mitgetragen. Das wurde bereits in der ersten Lesung im Bundestag deutlich.
Weitere Informationen zum Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz
Bild oben: Gerd Höfer ist Präsident des Reservistenverbandes
(Archivfoto: Bernd Schoelzchen, Loyal)