Schießsport im Verband: Einzelschuss statt Feuerkampf
Es ist Samstagmorgen. Ein grauer Himmel hängt über dem Billiger Wald, circa vier Kilometer südwestlich vom Euskirchener Stadtzentrum gelegen. Leichter Regen weht über die Standortschießanlage, die versteckt im Grünen liegt. Der kleine Parkplatz ist zugeparkt. Vereinzelt fallen Schüsse in der Entfernung. Hier trainieren gerade 36 der mehr als 20.000 Sportschützen des Reservistenverbandes.
Anerkannter Schießsportverband
Der Reservistenverband ist nicht nur Betreuungsorganisation, sondern auch ein durch das Bundesverwaltungsamt anerkannter Schießsportverband. Das sportliche Schießen steht in keinem direkten Zusammenhang mit der militärischen Schießausbildung. "Prinzipiell sind unsere Sportschützen aber durchaus in der Lage, andere Reservisten im sicheren Umgang mit der Waffe, dem Zielen und Schießen auszubilden", sagt Hans-Jürgen Heinze, Flottenapotheker der Reserve und seit einigen Jahren Bundesschießsport-Verantwortlicher des Reservistenverbandes.
Sportlicher Wettstreit
Gemäß der Schießsportordnung des Verbandes führen die Schießsportgruppen auf Vereins-, Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene Wettkämpfe durch. Die Wettkämpfe werden einzeln und im Team bestritten. Neben der Schießsportordnung des Verbandes regeln die Nutzungsbestimmungen der Bundeswehr für die jeweilige Standortschießanlage bzw. die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen zivilen Schießanlage sowie das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffenverwaltungsvorschrift (AWaffV) das Betreiben des Sports.
Waffenbesitz
"Etwa 99 Prozent aller Sportschützen besitzen eine eigene Waffe", sagen Heinze und der Bezirksschießsport-Verantwortliche der Bezirksgruppe Köln/Aachen, Adolf S.*, übereinstimmend. Auch auf die Schützen im Billiger Wald trifft das zu. Sie schießen zum Beispiel mit Repetiergewehren aus Vorkriegsfertigung – wie dem Schweden-Mauser oder dem K 98 – oder mit legalen halbautomatischen Selbstladegewehren in zivilen Versionen; wie auch beispielsweise mit dem Keppeler Standardgewehr im Kaliber 308 oder einer Pistole vom Typ SIG 210. Manche Reservistenarbeitsgemeinschaften stellen ihren Mitgliedern auch Vereinswaffen zur Verfügung, ansonsten Trainieren neue Mitglieder mit Sportgeräten anderer Mitglieder.
Kein kurzer Dienstweg
Der Waffenerwerb der Sportschützen des Reservistenverbandes unterliegt den allgemeingültigen gesetzlichen Regularien für den Schießsport. Zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss ein vom Bundesverwaltungsamt anerkannter Schießsportverband die regelmäßige Ausübung des Sportes durch den Antragssteller bescheinigen. Weiterhin muss der Sportschütze in einer Prüfung seine Sachkunde nachweisen und ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Mindestalter – derzeit das vollendete 21. Lebensjahr – haben. Darüber hinaus muss die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein. Auch bei den Sportschützen des Reservistenverbandes führt der Waffenerwerb damit nicht über den kurzen Dienstweg, wie manche glauben.
Neues EU-Recht
Die kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie zum Waffenrecht sieht vor, dass sich Sportschützen zukünftig einer medizinischen und psychologischen Untersuchung unterziehen müssen. Ihre Lizenz bedarf dann alle fünf Jahre einer Erneuerung. Eine Umsetzung dieser Regelungen in nationales deutsches Recht ist laut Bundesschießsportverantwortlichem Heinze jedoch fraglich. Adolf S. hat für die EU-Richtlinie kein Verständnis: „Warum geht man nicht stärker gegen den Besitz illegaler Waffen vor? Warum wird deren Verbreitung nicht verhindert? Wie ist es möglich, dass Deko-Waffen wieder scharfgemacht werden können? Bei sachgemäßer Unbrauchbarmachung ist das unmöglich, zur Austragung aus der Waffenbesitzkarte muss sie der Waffenbehörde vorgeführt werden. Das bestehende Recht sollte konsequent angewendet werden. Alle unsere Schützen lehnen die neuen Regelungen ab.“
Hintergrund: Hier geht es zur offiziellen Meinung des Reservistenverbandes. Präsident Oswin Veith MdB hat klar Stellung bezogen.
Probleme anderer Art
Schon jetzt sei die Ausübung des Sports für die Reservisten in Nordrhein-Westfalen unnötig kompliziert: "Wir müssen für die Nutzung der Schießanlagen zu jedem Termin die Teilnehmenden zehn Arbeitstage im Voraus melden und später mitteilen, wer tatsächlich anwesend war. Bei drei Terminen im Monat – im Schnitt mit 40 Teilnehmern – ist dieses Verfahren mit den vom Landeskommando Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Formularen unüblich aufwändig", bemerkt S. Abgesehen davon litten viele Reservistenarbeitsgemeinschaften im Schießsport unter ihrer Altersstruktur. Seit Aussetzung der Wehrpflicht bleibt der Nachwuchs aus. "104 der 369 Mitglieder der Bezirksgruppe Köln/Aachen sind älter als 64 Jahre", sagt der Bezirksschießsportverantwortliche. Junge Mitglieder des Reservistenverbandes seien daher immer gerne gesehen.
*Der vollständige Name ist der Redaktion bekannt, er wurde aufgrund interner Abwägungen von Sicherheitsinteressen und auf Wunsch des Betroffenen gekürzt.
Julian Hückelheim
Bild oben: Schießen mit dem Keppeler Standardgewehr
im Kaliber 308 auf 300 Meter (Foto: Julian Hückelheim).
Bild Mitte: Der Schießleiter des Reservistenverbandes hat einen
Schützen am Langwaffenstand der Standortschießanlage
Billiger Wald im Blick (Foto: Julian Hückelheim).
Bild unten: Eine Pistole vom Typ SIG 210 mit
zugehöriger Munition 9-Milimeter-Luger
(Foto: Julian Hückelheim).