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Sensburg besucht Soldaten im Corona-Behandlungszentrum




Verbandspräsident Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB (l.) im Gespräch mit Oberst Christian von Blumröder vom Landeskommando Berlin (2.v.r.).

Foto: Florian Rode

amtshilfecoronaviruscovid-19

Der Präsident des Reservistenverbandes, Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB, hat gemeinsam mit Oberst Christian von Blumröder, Stellvertretender Kommandeur des Landeskommandos Berlin und Chef des Stabes, sowie dem Pandemiebeauftragten des Bezirks Mitte, Konstantin Keesmann, Soldaten und Reservisten im Corona-Behandlungszentrum Jafféstraße besucht. Die dort eingesetzten Kameradinnen und Kameraden helfen im Rahmen der Amtshilfe bei der Kontaktverfolgung.

Vor Ort informierte sich Sensburg über die Arbeit der eingesetzten Kräfte und bedankte sich für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Die Amtshilfe der Bundeswehr und damit auch ihrer Reserve ist in Krisenzeiten unerlässlich. Ich bin froh, dass wir uns auf die Soldatinnen und Soldaten sowie die Reservistinnen und Reservisten auch in schlechten Zeiten verlassen können“, sagte Sensburg. Im Anschluss an den Besuch im Corona-Behandlungszentrum stellte Oberst Christian von Blumröder das neuaufgestellte Landeskommando Berlin vor.

Mehr als 7.700 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz

Aktuell helfen derzeit deutschlandweit mehr als 7.700 Angehörige der Bundeswehr in rund 280 Gesundheitsämtern, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen und unterstützen die zivilen Kräfte dort in der andauernden Krisenlage. In Berlin sind aktuell rund 425 Soldaten im Rahmen von Covid-19-Hilfeleistungen eingesetzt.

Mit Stand von Anfang November sind dem Aufruf, die Bundeswehr bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen, ca. 22.000 Reservistinnen und Reservisten gefolgt. Davon konnten seit dem 18. März 2020 nach Auskunft des Verteidigungsministeriums ca. 11.000 herangezogen werden.

Im Rahmen des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes kann die Bundeswehr durch Hilfeleistungen andere staatliche Stellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Eine Behörde kann dann Amtshilfe beantragen, wenn ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kräfte oder Einrichtungen fehlen.

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