Unterhaltssicherung ist ein Thema, mit dem sich alle Reservistinnen und Reservisten beschäftigen müssen, wenn sie wieder in den Streitkräften aktiv werden wollen. Wer freiwillig Reservistendienst leistet, stellt nach Ablauf dieses Dienstes einen Antrag auf Unterhaltssicherung. Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) regelt maßgeblich die Leistungen, die Reservedienstleistende (RDL) während einer Heranziehung erhalten.
Dieser Beitrag soll dabei helfen, die zumeist unbekannte Materie besser zu verstehen. Die Informationen haben Ulrike Hertl und Christian Frick zusammengestellt. Frick ist Oberstleutnant d.R. und arbeitet als Volljurist für die Bundeswehr.
Wie in der aktuellen Ausgabe der loyal angekündigt, stehen die Informationen hier als PDF zum Download zur Verfügung.