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Verband

Team Hauptamt tagt gemeinsam mit der Bundeswehr

Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr ist erst gut ein Jahr alt, und doch ist die gemeinsame Tagung mit dem Reservistenverband bereits gute Tradition.

Generalmajor Andreas Henne, Stellvertreter des Befehlshabers des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr.

Foto: Nadja Klöpping

Oberst i.G. Florian Kracht, Leiter des Kompetenzzentrums für Reservistenangelegenheiten.

Foto: Nadja Klöpping

Oberstleutnant d.R. Christoph Max vom Hagen, Bundesgeschäftsführer des Reservistenverbandes.

Foto: Nadja Klöpping

Denn bereits seit 2019 kommen die Leiterinnen und Leiter der rund 100 Geschäftsstellen mit den Feldwebeln und Stabsoffizieren für Reservistenangelegenheiten, früher unter Führung des Kommandos Territoriale Aufgaben, zu einer jährlichen Arbeitstagung zusammen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Betreuung für die Reservistinnen und Reservisten in der Fläche optimiert und die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit weiter gestärkt werden können. In diesem Jahr trafen sich Generalmajor Andreas Henne, Stellvertreter des Befehlshabers des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr und der Bundesgeschäftsführer des Reservistenverbandes, Oberstleutnant d.R. Christoph Max vom Hagen, mit „ihren“ Frauen und Männern dazu im hessischen Bad Wildungen.

Schießen während Dienstlicher Veranstaltungen

Neben strukturellen Fragen nahm besonders eine Verfahrensanweisung der Bundeswehr zur Umsetzung der neuen Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung (BeoHSÜ) viel Raum in den Diskussionen ein. Sie hatte unter Reservistinnen und Reservisten für Aufruhr gesorgt, denn in der Ende September 2023 erschienen Verfahrensanordnung heißt es: „Eine Aus-, Fort- und Weiterbildung an Kriegswaffen oder in neuen Schießausbildungskonzepten im Rahmen einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag oder InfoDVag) im Sinne des § 81 Soldatengesetz (SG) ist verboten. Entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Reservistinnen und Reservisten sind ausschließlich im Rahmen einer Dienstleistung nach § 60 SG zulässig“. DVag zur Aus- und Weiterbildung an Handwaffen wie der Pistole P8 oder dem Gewehr G36 können so nur noch nach einer durchlaufenen Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden.

Die Unsicherheit ist seither groß, auch in den Landeskommandos. Hier muss nachgebessert und Klarheit in der Umsetzung geschaffen werden, um die Durchführung derartiger Ausbildungen in DVag für unbeorderte Reservistinnen und Reservisten grundsätzlich wieder zu ermöglichen. Hier gilt es, eine pragmatische Lösung zu finden, die der Zielsetzung des Gesetzgebers gerecht wird und mit der auch die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit besonders für die Waffen- und Gefechtsausbildung ermöglicht wird.

Gemeinsam für die Reserve

Das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten und dessen neuer Leiter Oberst i.G. Florian Kracht haben das Dilemma erkannt. Es liege nicht im Interesse der Bundeswehr, dass Dienstliche Veranstaltungen nun abgesagt oder nicht mehr durchgeführt werden können, stellte er während der Tagung klar. Eine zuvor erlassene Weisung zum Thema hatte er bereits außer Kraft gesetzt, um den Sachverhalt sorgfältig zu klären. Der Reservistenverband ist dazu im engen Austausch mit dem Kompetenzzentrum, um eine im Sinne der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit verträgliche Lösung zu finden.

Der Bundesgeschäftsführer zieht nach Ende der Tagung ein positives Resümee: „Der offene Austausch hat gezeigt, dass die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit in der Fläche auf starken Schultern liegt. Auch wenn der Fokus der Bundeswehr derzeit auf dem Wiederaufbau der Strukturen für Beorderte liegt, werden wir das Angebot auch beorderungsunabhängig anpassen und weiterentwickeln – gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden in der Fläche, für eine starke Reserve.“

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