Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Bw
Bundespräsident Horst Köhler hat eine neue Tapferkeitsauszeichnung der Bundeswehr genehmigt. Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erhält die Bundeswehr das "Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit" als weitere Stufe des Ehrenzeichens.
Angesichts der gestiegenen neuen Forderungen in den Einsätzen, die auch Gefahren für Leib und Leben nach sich ziehen können, sollen Angehörige der Bundeswehr nunmehr für besondere Tapferkeit im In- und Ausland ausgezeichnet werden können.
Das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit ist eine neue Stufe der bisherigen Ehrenzeichen der Bundeswehr, der Ehrenmedaille und dem Ehrenkreuz in Bronze, Silber und Gold. Mit dieser Auszeichnung können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die weit über das erwartete Maß an Tapferkeit im Rahmen der Pflichterfüllung hinausgehen, gewürdigt werden.
Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung und der Präsident des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., Ernst-Reinhard Beck MdB, hatten sich schon früh für eine Tapferkeitsauszeichnung eingesetzt. "Die Bundeswehr ist nun eine Armee im Einsatz für den Frieden geworden. Deshalb ist es richtig, besondere Leistungen von Soldatinnen und Soldaten zu würdigen. Sie sind im Einsatz mit dem Risiko für Leib und Leben auch besonders gefährdet", so Jung im März diesen Jahres beim Parlamentarischen Abend des Reservistenverbandes.
Auch Präsident Ernst-Reinhard Beck MdB begrüßt das "Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit". Er hatte die Diskussion über eine Tapferkeitsauszeichnung für deutsche Soldaten angestoßen und die Anerkennung von besonderen Leistungen im Einsatz angeregt. "Wir sollten ernsthaft über eine Auszeichnung für besondere Tapferkeit, besonderen Mut und besondere Einzelleistungen im Einsatz nachdenken", hatte der Bundestagsabgeordnete mit Nachdruck geäußert und damit großes Medienecho erhalten. Bundespräsident Horst Köhler hatte bereits zwei Tage nach der Rede von Ernst-Reinhard Beck, MdB, beim Parlamentarischen Abend den Vorschlag für einen weiteren Orden gebilligt, dessen Erlass nun in Kraft tritt.
Text: BMVg/VdRBw