Umstrittene Zeitverordnung gilt auch für Reservistendienst
Die gilt auch für den Einsatz von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr als Reservistendienst Leistende. Aufgrund vermehrter Nachfragen und der und der daraus ableitbaren Handlungssicherheit bei der Anwendung der SAZV im Zusammenhang mit dem Einsatz von Reservistinnen und Reservisten teilt Jens Grimm, Stellvertretender Referatsleiter Führung Streitkräfte III 1, folgendes mit:
Die Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind auch bei Reservistendienst Leistenden zu beachten. Bei der Ausgestaltung des Dienstes und eines möglichen Ausgleichs von Mehrarbeit ist nach den im Folgenden aufgeführten Fallgruppen zu unterscheiden.
(red)
Symbolbild oben:
Reservistenuhr.
(Foto: Ralf Wittern)