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USG-Online nun für alle verfügbar




So sieht die Anmeldemaske zum neuen Webservice aus

(Bild: Screenshot USG-Online.Bundeswehr.de )

Wer Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beantragen möchte, kann dies nun bequem online erledigen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat nun die Anwendung USG-Online eingeführt, die sowohl als Webanwendung als auch als App zur Verfügung steht. Mit GoLive am 31. Mai 2021 wurde USG-Online sukzessive bundesweit ausgerollt. Seit Ende des Rollouts, am 8. Oktober, können nun auch Reservistinnen und Reservisten aus Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg USG-Online nutzen. Informationen und ein Zugangs-Passwort gingen an diejenigen Soldatinnen und Soldaten, die in den vergangenen zwei Jahren eine Reservistendienstleistung absolviert haben. Ab November können sich Reservistinnen und Reservisten unabhängig von dem Rollout registrieren, kündigte Generalmajor Gunter Schneider während der Jahrestagung in Berlin an. Der Vizepräsident des BAPersBw warb dafür, USG-Online künftig stärker zu nutzen. Nach seinen Angaben seien von Mitte Juli bis Anfang Oktober knapp 7900 Anträge in Abteilung VII Personalservices angekommen. Davon hätten 7200 Anträge über USG-Online gestellt werden können. Rund 20 Prozent dieser Anträge kamen über die App. „Meine Leute haben sich sehr dafür ins Zeug gelegt, dass diese App jetzt funktioniert“, sagte Generalmajor Schneider. Er bat um Unterstützung, USG-Online unter den Reservistinnen und Reservisten bekannter zu machen. Der Vizepräsident des BAPersBw kündigte gleichzeitig neue Funktionen an. Ab November 2021 sollen die Antragsteller direkt mit den jeweiligen Sachbearbeitenden über eine Chatfunktion kommunizieren können. Die Digitalisierung schreitet voran, auch bei der Umsetzung der Strategie der Reserve.

USG-Online ist im Web unter https://USG-Online.Bundeswehr.de zu erreichen oder kann über die gängigen App-Stores heruntergeladen werden.

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