Verband will erkannte NPD-Angehörige ausschließen
"Nicht nur Mitglieder, die durch extremistische Aktivitäten auffallen und somit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, werden aus dem Verband ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die Angehörige der NPD sind", sagt Verbandspräsident Roderich Kiesewetter. "Die Satzung des Verbandes ist mit dem Parteiprogramm der NPD nicht kompatibel – wir gehen rigoros vor und leiten unmittelbar ein verbandsinternes Ausschlussverfahren ein", so der Bundestagsabgeordnete.
Politik muss verwertbare Grundlagen schaffen
Doch auch die Politik sei aufgefordert, die konsequente Vorgehensweise des Verbandes zu unterstützen, indem ernsthaft erneut über ein NPD-Verbot diskutiert werde, so der Präsident. Kiesewetter: "Es kann nicht sein, dass wir hier allein gelassen werden. Klagt ein Verbandsmitglied gegen den Ausschluss, erfordert das meist langwierige Verfahren vor den verbandseigenen Schiedsgerichten, die auf rechtsstaatlicher Grundlage arbeiten." Hier müsse der Prozess beschleunigt und eine verwertbare Grundlage durch die Politik geschaffen werden.
Gleichwohl sieht der Reservistenverband als schießsportbetreibender Verein die Gefahr, dass sich Personen mit extremistischem Hintergrund im Fahrwasser der Schießsportler Kenntnisse aneignen, vertiefen und erhalten. Grundsätzlich gilt: Der Verband gehört zu den Vereinen und Organisationen in Deutschland, in denen Mitglieder Zugang zu und Umgang mit Waffen haben. Dies hat das Ziel, die für Soldaten notwendigen Schießfertigkeiten zu trainieren.
Erwerb von Schusswaffen ist klar geregelt
Die Schießsportordnung des Reservistenverbandes ist vom Bundesverwaltungsamt genehmigt worden und stellt sicher, dass die Vorschriften des Waffengesetzes beachtet sind. Der Erwerb von Schusswaffen in einer Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Schießsport ist an klare Regeln gebunden, die auf der Grundlage der Verbandsschießordnung beruhen. Danach müssen die Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zuverlässigkeit meint: Keine Verurteilungen zu Freiheitsstrafen über einem Jahr oder wegen eines Verbrechens, keine Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein oder in einer verfassungswidrigen Partei. Die zum Besitz einer Waffe notwendigen Waffenbesitzkarten bzw. Waffenscheine stellen die dafür zuständigen Behörden, nicht der Reservistenverband aus.
Bild oben: Roderich Kiesewetter MdB ist Präsident
des Reservistenverbandes (Foto: Hans-Christian Plambeck)