Verbesserung des Rechtsschutzes im Auslandseinsatz
Der Rechtsschutz von Soldaten im Auslandseinsatz wird verbessert. Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung begrüßt die dazu von ihm initiierte neugefasste Regelung des Bundesministeriums des Innern zum Rechtsschutz für Bundesbedienstete bei besonderer Tätigkeit im Ausland.
"Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Unsere Soldaten tragen im Interesse unserer Sicherheit ein persönliches Risiko. Daraus dürfen ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen. Gerade in schwierigen Situationen muss der Dienstherr hinter den Soldaten stehen und helfen." hatte der Minister in der Vergangenheit gefordert.
Aufgrund der Neufassung des BMI-Erlasses trägt der Bund bei allen Bundesbediensteten, die wegen einer dienstlichen Tätigkeit im Ausland einer Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit beschuldigt oder verdächtigt werden, die notwendigen Kosten ihrer strafrechtlichen Rechtsverteidigung. Dieser Anspruch entfällt rückwirkend aufgrund einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat. Erfasst werden von dieser Neuregelung nicht nur Soldaten und Bundeswehrangehörige in besonderen Auslandsverwendungen, sondern ebenfalls alle weiteren Bundesbediensteten wie beispielweise die Angehörigen der Bundespolizei, bei denen die genannten Voraussetzungen vorliegen.
Quelle: BMVg