Verfassungsbeschwerde zwecks Waffenverbots eingelegt
Die Kläger führen an, dass aus ihrer Sicht das grundsätzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten sei, als das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Bezug auf eine Schießsportausübung. Die Initiatoren wollen den Waffenbesitz nur noch zugestehen, wenn "ein zwingendes persönliches oder berufliches Interesse besteht", also zum Beispiel die Ausübung der Jagd oder der Waffenbesitz für Polizisten und Soldaten im Dienst.
Hintergrund der Klage ist der Amoklauf von Winnenden: Am 11. März vergangenen Jahres hatte dort ein 17-Jähriger insgesamt 15 Menschen getötet und elf verletzt. Dazu nutzte der Täter die Sportpistole – eine Beretta 92 – seines Vaters.
In Deutschland gibt es zurzeit rund 2,5 Millionen legale Waffenbesitzer. In ihrem Besitz befinden rund 10 Millionen registrierte Waffen. Die meisten dieser Waffenbesitzer engagieren sich in Sportvereinen und leisten wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Es kommt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften und der Kontrolle dieser Vereine kaum zum Missbrauch von registrierten Sportwaffen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben, hätte dies Folgen für den gesamten Schießsport – es wäre faktisch sein Ende. Anders verhielte es sich für die freiwillige Reservistenarbeit. Reservisten könnten das von den Klägern geforderte "zwingende persönliche Interesse" nachweisen. Sie sollen im Falle einer Wehrübung mit den Dienstwaffen der Bundeswehr sicher umgehen können.
Nicht schnell aus der Hüfte schießen
Kein leichter Job für die Verfassungsrichter, da die Klage auch lauten könnte: Allen Menschen das Autofahren verbieten, nur weil ein paar Unvernünftige – und zwar 404 im Jahr 2009 – nach Alkoholkonsum damit fahren und andere Menschen töten. Ein hinkender Vergleich?
Nein. Denn darum geht es im konkreten Fall: Ein Waffenbesitzer hat sich nicht an gesetzliche Auflagen gehalten. Er hatte seine Waffe nicht ordnungsgemäß weggeschlossen. Sein Sohn nutzte sie für seine grausame Tat. Dafür gehört dieser eine Waffenbesitzer bestraft – nicht aber alle redlichen Sportschützen.
Sollten die Kläger obsiegen, es würde das Problem nicht lösen. Kriminelle Energie findet ihren Weg. Der Schwarzmarkt bietet alles was der Kriminelle braucht. Auch jetzt schon werden die meisten Verbrechen mit illegalen Waffen verübt. So schlimm der Fall Winnenden ist: Die Richter werden einen kühlen Kopf behalten und nicht schnell "aus der Hüfte schießen". Der Staat muss ein Interesse an einem überwachten Waffenmarkt haben. Auch damit können Bürger vor Gewalt geschützt werden – zumindest werden Täter schnell gefasst, wenn eine Waffe registriert ist. So wie der betrunkene Autofahrer auf Fahrerflucht – dank des Kfz-Nummernschildes.
Der Autor ist der verantwortliche
Onlineredakteur des Reservistenverbandes
Bild oben: Gewehrmunition
(Foto: Barbara Damm)
Bild unten: Eine Soldatin während
eines Schießsportwettkampfes
(Foto: Barbara Damm)