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Deutschland braucht eine starke Gesamtverteidigung




Symbolbild: Frauen und Männer von Bundeswehr und THW arbeiten gemeinsam - hier bei Bekämpfung von Hochwasser.

Foto: Bundeswehr/Ahrendt

Dienstpflicht

Der Präsident des Reservistenverbandes, Oberst d.R. Prof. Dr. Patrick Sensburg, fordert in einem Brief an Politikerinnen und Politiker eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Einführung eines verpflichtenden Dienstjahres zur Stärkung der Gesamtverteidigung. „Die zahlreichen Krisen in der jüngeren Vergangenheit haben verdeutlicht, dass der Sicherheitsbegriff nicht länger isoliert betrachtet werden darf. Sicherheit setzt sich aus vielen verschiedenen Bausteinen zusammen – sowohl zivilen als auch militärischen. Wir sprechen von einem erweiterten Sicherheitsbegriff im Rahmen einer Gesamtverteidigung unseres Landes mit allen dazu notwendigen Kräften“, sagt Sensburg. Deutschland brauche diese starke Gesamtverteidigung für die Durchhaltefähigkeit und als ernsthafte Abschreckung, um Kriege zu verhindern.

Um diese gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen, setzt sich der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. bereits seit 2015 für die Einführung eines Pflichtdienstes ein. „Nicht nur der Dienst in der Bundeswehr ist verteidigungsrelevant, sondern auch der beispielsweise beim THW, den Feuerwehren oder den Sanitätsdiensten. In der Landesverteidigung benötigen wir diese Kräfte genauso, um einem Angreifer lange widerstehen zu können“, so der Verbandspräsident weiter. Das wird zurzeit in der Ukraine sichtbar. „Das bedeutet aber auch, dass alle jungen Männer und Frauen in Deutschland wieder zu einem Pflichtdienst von mindestens einem Jahr herangezogen werden sollen und dann weitgehend zwischen den Organisationen wählen können. Neben der Bundeswehr ergeben sich diese nicht zuletzt schon jetzt aus der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) und den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) und zukünftig u.a. aus dem „Operationsplan Deutschland“ („OPLAN“).“

Dies steht selbstverständlich auch im Einklang mit dem Grundgesetz: „Unser Grundgesetz erlaubt in Art. 12a Abs. 1 GG die Heranziehung von Männern zu Dienstpflichten in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) oder in Zivilschutzverbänden.“ Ein Pflichtdienst zur Landesverteidigung entspricht also dem, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes schon vorgesehen haben. Eine Grundgesetzänderung sei lediglich notwendig, um Frauen gleichberechtigt miteinzubeziehen, erklärt Sensburg: „Nichts anderes ist zeitgemäß.“

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