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Was Reservisten über die Altersgrenze 65 wissen müssen




Die Delegierten haben sich auf der Bundesdelegiertenversammlung für eine bessere Betreuung der lebensälteren Reservisten ausgesprochen.

Foto: Benjamin Vorhölter

altergrenze

Der Reservistenverband betreut seine Mitglieder ein Leben lang. Zum Thema besondere Altersgrenze haben wir Fragen an das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten geschickt. Hier sind die Antworten.

Wenn ein Reservist 65 Jahre alt wird, muss er dann die Uniform an den Nagel hängen oder kann er auch länger auf eigenen Wunsch beordert bleiben?
Der Reservist gehört per Gesetz nicht mehr zum Personenkreis der wehrrechtlich verfügbaren Personen mit Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Damit wird er auch automatisch aus der Beorderung entlassen. Die fehlende wehrrechtliche Verfügbarkeit führt auch dazu, dass ab diesem Zeitpunkt keine Übung, Besondere Auslandsverwendung, Hilfeleistung im Inneren, Hilfeleistung im Ausland und kein Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mehr möglich sind.

Die Zuziehung zu einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) ist auf freiwilliger Basis bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen. Reservist bleibt die Person jedoch für immer und wer eine allgemeine Uniformtrageerlaubnis (UTE) besitzt, darf auch die selbstbeschaffte Uniform zu den in der Uniformverordnung vorgesehen Anlässen bis zum Tod tragen.

Wenn aufgrund der Altersgrenze die Beorderung wegfällt, kann ein Reservist trotzdem an einer DVag im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit teilnehmen?
Nein. Eine Teilhabe an einer DVag ist mit Erreichen der Altersgrenze ausschließlich als Gast möglich. Er kann nicht mehr zugezogen werden und ist kein Teilnehmer mehr. Gäste werden nur eingeladen. Dienstliche Veranstaltungen sind dienstliche Vorhaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Eine Zuziehung zu einer DVag erfolgt auf freiwilliger Basis und ist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, sofern die Dienstfähigkeit gegeben ist. Während der Dienstleistung stehen die zugezogenen Teilnehmer in einem Wehrdienstverhältnis, sind also im Soldatenstatus. Das heißt, sie sind Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Das Vorgesetztenverhältnis ist für diese Teilnehmer an einer DVag im Sinne der Vorgesetztenverordnung festzulegen.

Wie wirkt sich das Erreichen des 65. Lebensjahres auf einen nicht beorderten Reservisten aus?
Grundsätzlich hat das Erreichen des 65. Lebensjahres auf nicht beorderte Reservisten keine spürbaren Auswirkungen. Die Reservistin oder der Reservist bekommt weder eine Nachricht, noch wird aktiv eine Maßnahme eingeleitet. Es gilt jedoch, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt keine Heranziehung im Spannungs- und Verteidigungsfall mehr gegen den Willen des nicht beorderten Reservisten erfolgen kann.

Wenn ein Reservist 65 Jahre alt wird, kann er anschließend noch Reservistendienst absolvieren? Sind diese an besondere Bedingungen geknüpft? Gibt es Ausnahmen?
Der Reservist gehört per Gesetz nicht mehr zum Personenkreis der wehrrechtlich verfügbaren Personen mit Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt, ein Engagement (Beorderung, Übung) bei der Bundeswehr im Soldatenstatus ist nicht mehr möglich. Die Zuziehung zu einer DVag (Paragraph 81 Soldatengesetz) ist auf freiwilliger Basis nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Danach ist dies nicht mehr möglich. Es gibt keine Ausnahmen. Ein Engagement in der Reservistenarbeit bei den in der Reservistenarbeit tätigen Verbänden und Vereinigungen im Rahmen einer Verbandsveranstaltung ist weiterhin möglich und gewünscht. Der Reservistenverband ist der besonders beauftragte Träger der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Er unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten andere Reservistenvereinigungen im Zusammenhang mit der Reservistenarbeit.

Werft-Ausflug von Bremer 60plus-Reservisten. Foto: Martin Korol

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Statusänderung mit Erreichen des 65. Lebensjahres?
Paragraph 59, Absatz 2 Soldatengesetz: „Ein früherer Berufssoldat und ein früherer Soldat auf Zeit (…) kann mit seiner freiwilligen schriftlichen Verpflichtung auch bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat, zu den in Paragraph 60 SG genannten Dienstleistungen herangezogen werden.“ Gemäß Paragraph 59, Absatz 3 Soldatengesetz können andere als oben genannte Personen – ehemalige Wehrdienstleistende, Freiwillig Wehrdienstleistende, Personen, die die Ausbildung für Ungediente absolviert haben – aufgrund freiwilliger schriftlicher Verpflichtung ebenfalls bis zu dem Monat, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, zu den genannten Dienstleistungen herangezogen werden. Darüber hinaus gilt Paragraph 81 Soldatengesetz unverändert. Das heißt, ein Engagement (Beorderung, Übung, DVag) bei der Bundeswehr im Soldatenstatus ist nach Erreichen der Altersgrenze nicht mehr möglich. Es gibt keine Ausnahmen. Von der Altersgrenze unbenommen ist jedoch das Engagement im Rahmen von Verbandsveranstaltungen bei den in der Reservistenarbeit tätigen Verbänden und Vereinigungen.

Gibt es Pläne, die Altersgrenze von 65 Jahren anzuheben?
Nein.

Gibt es eine Altersgrenze für eine bereits erteilte Uniformtrageerlaubnis?
Die Uniformtrageerlaubnis (UTE) bleibt, sofern keine rechtlichen oder gesetzlichen Hinderungsgründe existieren, bis zum Lebensende erhalten. Allerdings stellt die Bundeswehr für nicht beorderte Reservisten keine Uniform zur Verfügung. Bei beorderten Reservisten, die das 65. Lebensjahr überschreiten, wird die Uniform im Rahmen der Auskleidung eingezogen, sofern die Uniform nicht zuvor als Selbsteinkleider gekauft wurde.

Kann jeder Reservist eine UTE bekommen? Wann darf die Uniform getragen werden?
Früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr kann genehmigt werden, die Uniform der Teilstreitkraft, der sie zuletzt angehört haben, auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zu tragen (§3 Reservistengesetz). Es wird unterschieden zwischen der Allgemeinen UTE, der Besonderen UTE und der Auslands-UTE.

Wann darf die Uniform getragen werden?
Alle Reservisten, die eine allgemeine Uniformtrageerlaubnis besitzen, dürfen die Uniform (grundsätzlich Dienstanzug Grundform) im eigenen Ermessen zu folgenden bestimmten Anlässen tragen: Festliche Familienereignisse wie Hochzeit, Taufe oder Anlässe von entsprechender Bedeutung, Bestattungen einschließlich Trauerfeiern von Angehörigen, Kameradinnen und Kameraden, festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht. Allerdings werden keine Uniformen dafür zur Verfügung gestellt. Die allgemeine UTE gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um einen UTE zu erhalten?
Allgemeine UTE: Der Reservist benötigt eine Genehmigung, die sogenannte allgemeine Uniformtrageerlaubnis (UTE) der Bundeswehr. Diese wird bis auf Weiteres beziehungsweise bis auf Widerruf erteilt. Die allgemeine UTE kann auch mit dem Reservistenausweis zusammen beantragt werden.

Besondere UTE: Die besondere UTE bedarf immer einer Einzelgenehmigung, die für andere als oben genannte Veranstaltungen beim zuständigen Landeskommando einzuholen ist, auch wenn eine allgemeine UTE vorliegt. Beispiele für derartige Veranstaltungen sind repräsentative Veranstaltungen wie Empfänge, Bälle und andere gesellige Veranstaltungen im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen, für die Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. und Teilnahme am Tag der Bundeswehr. Es wird eine Genehmigung zum Tragen der Uniform jeweils nur für den bestimmten beantragten Anlass unter Widerrufsvorbehalt erteilt. Die Besondere UTE ist keine Dauergenehmigung. Näheres regeln die Uniformverordnung und die Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Anlage 8.28. Bestimmungen zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses. (siehe unten)

Auslands-UTE: Uniformtrageerlaubnis im Ausland ist immer und in allen Fällen zu beantragen. Die Auslands-UTE muss jeweils über das zuständige Landeskommando beim Streitkräfteamt beantragt werden. Darüber hinaus ist ein Besuchskontrollverfahren einzuleiten (BKV; englisch: Request for visit). Hierzu erteilt das zuständige Landeskommando weitere Auskünfte.

Wer ist Ansprechpartner, wenn man mit eine UTE beantragen möchte?
Zuständig für die Erteilung der allgemeinen UTE ist bei beorderten Reservisten der zuständige Beorderungstruppenteil, bei nicht beorderten Reservisten, unabhängig vom Alter, das zuständige Landeskommando (Hauptwohnsitz des Reservisten) oder vor Beendigung des (aktiven) Wehrdienstverhältnisses der zuständige Disziplinarvorgesetzte. Generale und Admirale legen den Antrag auf UTE über das zuständige Landeskommando dem Streitkräfteamt vor.

Ist es möglich als Gast (65+) mit einer UTE an DVag teilzunehmen, zum Beispiel als Ausbildungs- und Funktionspersonal im Bereich Ablauf und Organisation?
Nein. Die Einladungen von Gästen, gemeint ist hier der Status Zivilist, sind grundsätzlich auf solche Dienstlichen Veranstaltungen zu beschränken, die keine militärspezifischen Ausbildungsinhalte vermitteln, siehe Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Abs 6.4.2 Einladungen von Gästen zu Dienstlichen Veranstaltungen. Bei den Dienstlichen Veranstaltungen, bei denen Gäste eingeladen werden dürfen, ist das Tragen der Uniform für Gäste, auch wenn sie eine Uniformtrageerlaubnis (UTE) besitzen, nicht gestattet, wenn es sich um eine Dienstliche Veranstaltung handelt, bei denen es insbesondere auf das Vorgesetzten- beziehungsweise Unterstelltenverhältnis und den Soldatenstatus ankommt (Schießen, Militärische Ausbildung mit sicherheitsrelevanter Technik und weitere Dienstliche Veranstaltungen, bei denen der Leiter dies bestimmt).

Gäste haben keine Befehls- und Weisungsbefugnis und unterliegen keinem Unterstellungsverhältnis. Deshalb können Gäste nicht als Ausbildungs- und Funktionspersonal eingesetzt werden, da sie als Zivilisten keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den im Soldatenstatus befindlichen Teilnehmern der DVag haben. Darüber hinaus hat der Leitende der DVag keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Gästen, die als Ausbildungs- und Funktionspersonal eingesetzt sind. Gäste (Zivilisten) haben keine Rechte und Pflichten wie Soldaten. Daher dürfen sie keine Aufgaben wahrnehmen. Das Alter ist hierbei nicht ausschlaggebend, sondern der Status der Teilnehmer.

Welchen Hintergrund hat die strikte Unterscheidung zwischen Gästen (Zivilisten) und Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis befinden?
Hintergrund für diese Regelung ist, dass gemäß der für die Durchführung von Schießvorhaben geltenden Regelungen des zivilen Waffenrechts nur Soldaten an militärischen Schießübungen teilnehmen dürfen. Dies gilt auch für Funktionspersonal. Da nach der Änderung der Uniformtrageverordnung, das heißt den Wegfall der Kennzeichnung der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, nicht mehr unterschieden werden kann, wer Soldat in Uniform und wer Gast mit UTE (uniformtragender Zivilist) ist, gilt es, für die in der Durchführungsverantwortung stehenden Soldaten Handlungssicherheit herzustellen. Der Leitende eines Schießabschnittes ist letztendlich auch vor dem Gesetz verantwortlich, dass kein Zivilist an einer militärspezifischen Ausbildung teilnimmt. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn bei derartigen Vorhaben tatsächlich ausschließlich im Soldatenstatus befindliche Teilnehmer die Uniform tragen dürfen.

Darf ich mit einer UTE in Uniform an Schießveranstaltungen (DVag) teilnehmen, wenn mich der zuständige Kommandeur des Landeskommandos persönlich eingeladen hat?
Nein. Da Gäste sich außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses befinden, das heißt, sie Zivilisten sind, unterliegen sie nicht den soldatischen Regelungen. Sie haben keine Befehlsbefugnis. Es besteht kein Unterstellungsverhältnis. Sie haben keine gleichen Rechte und Pflichten wie Soldaten und dürfen nicht als Teilnehmer zu einer DVag zugezogen werden und keine Aufgaben wahrnehmen. Gäste werden nur eingeladen. Die Befugnis, Einladungen zu Veranstaltungen innerhalb der Bundeswehr auszusprechen, ist an die Leitung der für die DVag zuständigen Dienststellen gebunden, zum Beispiel die Landeskommandos. Diese Einladungen sind auf solche Dienstlichen Veranstaltungen zu beschränken, die keine militärspezifischen Ausbildungsinhalte wie Schießausbildung vermitteln. Militärisches Schießen ist für Gäste (Zivilisten) durch entsprechende Gesetzte nicht erlaubt. Das Alter spielt keine Rolle. Es geht in diesem Fall ausschließlich um den Status.

Die Teilnahme am Schießen ist noch möglich, als Gast ohne Uniform. Foto: Karsten Bebensee

Ist es trotzdem möglich, an Dienstlichen Veranstaltungen der Landeskommandos teilzunehmen?
Ja, als Gast, aber nicht in Uniform. Ja, als Soldat und damit Teilnehmer einer DVag, dann in Uniform. Teilnahmen einer DVag im Status Soldat sind möglich, wenn die Bedingungen des Paragraphen 81 Soldatengesetz erfüllt sind. (Siehe dazu Fragen 1 bis 5). Da das Schießen einen hohen öffentlichkeitswirksamen Wert hat, können Gäste mit dem Status Zivilist bei militärischen Schießen als Zuschauer und nicht in Uniform beiwohnen und darüber hinaus an sogenannten Gästeschießen der Bundeswehr teilnehmen. Diese Gästeschießen müssen allerdings zeitlich und räumlich von den militärischen Schießen abgesetzt sein. Für die Gästeschießen gibt es gesonderte Ausführungsbestimmungen und diese Schießen unterscheiden sich von militärischen Schießen.

Kann ich als Reservist, als ehemaliger Berufs- oder Zeitsoldat auch einen Ausweis für Reservisten bekommen?
Zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen und den Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr kann auf Antrag ein Ausweis für Reservistinnen und Reservisten ausgestellt werden, wenn keine Hinderungsgründe bestehen.

Muss man Mandatsträger im Reservistenverband sein? Kann jeder den Ausweis beim zuständigen Landeskommando beantragen?
Voraussetzung ist, dass die Reservistin oder der Reservist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung beordert ist und auch außerhalb des Reservistendienstes einen engen Kontakt zur jeweiligen Beorderungsdienststelle pflegt oder als Mandatsträgerin beziehungsweise Mandatsträger, Mitarbeiterin und Mitarbeiter in einer Mitgliedsvereinigung des Beirates Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. oder beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. tätig ist. Einen Antrag auf einen Reservistenausweis können auch Personen stellen, die früher Berufssoldaten waren oder eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnehmen, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht, zum Beispiel ein Engagement in der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit. Der Reservistenausweis ist nicht an das Alter gebunden.

Dürfen Reservisten mit UTE kostenlos in Uniform mit der Bahn fahren?
Kostenlose Bahnfahrten in Uniform ist nur aktiven Soldatinnen und Soldaten, sowie in Übung (IV. Abschnitt SG) befindlichen Reservistendienstleistenden vorbehalten. Für Reservistendienstleistende in DVag oder Reservisten mit einer UTE sind keine kostenlosen Bahnfahrten möglich.

Welche Ansprechpartner gibt es seitens der Bundeswehr, wenn man weitere Fragen zum Thema Reservist 65+ hat?
Ansprechpartner für alle Fragen zur Reserve innerhalb und außerhalb der Bundeswehr ist im Streitkräfteamt das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr.

Grundlagen und Gesetze für die Reserve der Bundeswehr

Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 (PDF)

Kommentar von Vizepräsident Ralf Bodamer

Wie schon die zurückliegende Bundesdelegiertenversammlung vom vergangenen November in Bonn gezeigt hat, spielen in unserem Verband unsere Mitglieder im Altersband von 60+ eine tragende Rolle. Wir, als Ihr neues Präsidium, möchten uns gerne diesen Mitgliedern besonders annehmen. Seit Beginn unserer Amtszeit erreichen uns fast täglich die verschiedensten Anfragen und Kommentare zum großen Themenfeld der Reservistinnen und Reservisten, die die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten haben. Aus diesen Zusendungen haben wir erkannt, dass viele unserer Kameradinnen und Kameraden, was die Altersgrenze und die Teilnahme an Dienstlichen Veranstaltungen und die Verwendung der Uniformtageerlaubnis (UTE) betrifft, einen deutlich unterschiedlichen Wissensstand besitzen. Darauf haben wir die eingegangenen Fragen gebündelt, präzisiert und das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten beim Streitkräfteamt um eine umfassende Beantwortung gebeten.

Aus den Ausführungen können sie anhand der exemplarisch dargestellten Antworten auf unseren Fragenkatalog die momentan gültige Rechts- und Vorschriftenlage entnehmen. Für die detaillierte Beantwortung von Seiten der Bundeswehr möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Diese Klarstellung hilft uns bei der täglichen Arbeit im Reservistenverband. So klar hier die Antworten der Bundeswehr sind, so klar ist für uns als Verband auch, dass wir gerne die eine oder andere Änderung und Optimierung im Hinblick auf eine Teilnahme an Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) für Mitglieder jenseits der Altersgrenze hätten, wenn dafür ein militärisches Interesse besteht. Genauso ist es für uns vorstellbar, dass wir mit einer Uniformtrageerlaubnis auch im Rahmen einer DVag unterstützen wollen und können.

Wir als Präsidium, werden daher zu diesem vielfältigen Themenkomplex das Gespräch mit unseren Partnern bei den Streitkräften suchen und die Interessen auf unseren beiden Seiten ausloten. Dieses wird nicht von heute auf morgen abschließend gehen. Trotzdem sind wir optimistisch und nehmen diese Aufgabe gerne an.

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