Wehrrechtsnovelle passiert Bundesrat
Neuregelung für Reservisten
Im zweiten Anlauf passierte am 13. Juni 2008 das Wehrrechtsänderungsgesetz mit einem entsprechenden Artikel für Reservisten den Bundesrat in Berlin. Darin wird eine Ausweitung der Einberufungsmöglichkeiten von Reservisten bewilligt. In Zukunft können Reservisten auf freiwilliger Grundlage im Falle einer Katastrophe und auch zu vorbereitenden Übungen umgehend eingesetzt werden. Das gilt ebenfalls für den Einsatz bei humanitären Hilfsprojekten im Ausland. Bereits im Mai hatte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss dazu angerufen. Zudem soll das zeitintensive Verfahren der "Unabkömmlichstellung" von Wehrpflichtigen in Friedenszeiten vereinfacht werden.
Den Anlass zu dieser Anpassung gab die Forderung der Länderkammer, dass wehrpflichtige Studenten dualer Studiengänge, die einen Wechsel zwischen Praxiseinheiten in Unternehmen und Theorieblöcken beinhalten, zurückgestellt werden. Dies sei jedoch nur unter zwei Voraussetzungen möglich: Zum Einberufungstermin muss das dritte Semester begonnen haben, und das Studium darf nicht mehr als acht Semester Regelstudienzeit umfassen. Ziel dieser Änderung ist es, die Bedingungen zur Wehrpflicht im dualen Studium und in einer Berufsausbildung gleichzustellen.