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Weisung definiert die nächsten Meilensteine in der Reservistenarbeit




Symbolbild. Angetretene Reservisten bei der Umbenennung des Landesregiments Bayern in Heimatschutzregiment 1.

Foto: Bundeswehr/Sauer

Generalleutnant Markus Laubenthal kündigte bei der Jahrestagung die neue Weisung für die Reservistenarbeit an.

Quelle: Screenshot

Reservistenarbeitweisung

Der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Beauftragte für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr, Generalleutnant Markus Laubenthal, hat die Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 bis 2025 erlassen. Sie definiert Schwerpunkte, Ziele und Zuständigkeiten in der Reservistenarbeit, dabei wird die Weisung für die Jahr 2020 bis 2022 fortgeschrieben. Den großen Rahmen dafür gibt die Strategie der Reserve vor. Darin heißt es: „Die Reserve der Bundeswehr gewährleistet den Aufwuchs, verstärkt die Einsatzbereitschaft und erhöht die Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr, insbesondere für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung.“ Innerhalb dieses Rahmens zeigt die nun erlassene Weisung einzelne Maßnahmen auf, um dieses Ziel zu erreichen.

Als Schwerpunkte beschreibt Laubenthal das Herstellen der Ausbildungsbereitschaft und das Erreichen einer Anfangsbefähigung zum Einsatz von mindestens 30 Prozent der Heimatschutzkräfte der Bundeswehr. Ziel müsse es sein, die Heranziehung innerhalb von 48 Stunden sicherzustellen. Hinzu kommt das schrittweise Aufstellen und Erproben weiterer Sicherungskräfte im Rahmen des Projektes „Reserve 2025 – Schutz & Sicherung, Inland“ mit einer personellen und materiellen Anfangsbefähigung nichtaktiver Organisationselemente. Das betrifft das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr, die Marine, die Luftwaffe und den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr. Auch hier sollen bis 2025 mindestens 30 Prozent erreicht werden und die Heranziehung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen können. Ferner sind der Abschluss der Ausplanung sowie die Befüllung der Strukturen der Truppenreserve vorgesehen.

Folgende Zwischenschritte sind gemäß der Weisung vorgesehen:

Bis Mitte 2023: Die Strukturen der Reserve zur Sicherstellung des Aufwuchses und Gewährleistung der Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte sind entwickelt und stellen zielgerichtete Beorderungsmöglichkeiten für Reservistinnen und Reservisten dar. Alle Verfahren zum Übergang aus dem aktiven Dienst in die Grundbeorderung sind so angepasst, dass die Voraussetzungen für die verzugslose Einplanung aller ausscheidenden Soldaten und Soldatinnen gegeben sind.

Bis Ende 2023: Die Verfahren zum Aufwuchs in der Krise sind bedarfsträgerseitig entwickelt. Die Aufträge der Reserve sind ausgeplant und eine darauf ausgerichtete Ausbildung und Übung der militärischen Grundfertigkeiten durch die Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der Beorderung hat begonnen. Die Einführung der Grundbeorderung bildet die Grundlage für eine aufwachsende personelle Einsatzbereitschaft und eine Anfangsbefähigung der Verstärkungsreserve. Die soll-organisatorischen Grundlagen für die materielle und infrastrukturelle Hinterlegung der Reserve sind eingeleitet.

Bis Ende 2025: Die rund 6.000 Dienstposten der Heimatschutzkräfte sind zu 80 Prozent besetzt und es wird in Verbindung mit der ab 2023 beginnenden finanziellen Hinterlegung mindestens eine personelle/materielle Anfangsbefähigung von 30 Prozent der Heimatschutzregimenter erreicht. Der zentrale Ausbildungsstützpunkt (Wildflecken) und die regionalen Stützpunkte für den Heimatschutz kommen ihrem Auftrag der Aus-, Fort-, Weiterbildung und Übung der Heimatschutzkräfte nach. Im Heer sind die ersten Sicherungskräfte für die Gefechtsstände aufgestellt und haben eine Anfangsbefähigung erlangt. Der Freiwillige Wehrdienst im Heimatschutz ist verstetigt. Ausbildungskonzepte setzen Rahmenvorgaben für die Ausbildung und Verzahnung der aktiven Truppe mit der Reserve. Auf Grundlage der Strukturen der Reserve in den Organisationsbereichen (Ergänzungstruppenteile) beginnt die materielle Hinterlegung sowie die notwendige infrastrukturelle Anpassung im Rahmen der Anfangsbefähigung.

Bis Ende 2027: Die Strukturen der Reserve sind eingenommen, Personalumfang der Verstärkungsreserve und Ausbildungsstand stellen eine vollumfängliche Auftragserfüllung durch die Territorialreserve sicher und gewährleisten eine Anfangsbefähigung der Truppenreserve. Die Verfahren dazu sind eingeführt, das entsprechende Personal ist verfügbar. Die materielle Hinterlegung der Ergänzungstruppenteile in den Organisationsbereichen hat begonnen.

Bis spätestens Ende 2031: Die Verstärkungsreserve ist personell voll aufgefüllt. Die Verfahren zum personellen Aufwuchs der Streitkräfte sind etabliert, das Ausbilden/Üben zum Herstellen und zum Halten der Einsatzbereitschaft folgt festgelegten Zyklen. Die materielle Vollausstattung der Reserve gewährleistet deren Auftragserfüllung.

„Für uns alle gilt, sich kontinuierlich für die Ziele der Reserve sowie das erfolgreiche Zusammenwirken von aktiver Truppe und Reservistendienst Leistenden ebenso zu engagieren, wie für berechtigte Belange der Reservistinnen und Reservisten. Von den Reservistinnen und Reservisten erwarte ich das Engagement und die Bereitschaft sich einzubringen, um die Voraussetzungen zu schaffen, im Gefecht zusammen mit der aktiven Truppe bestehen zu können“, schreibt Laubenthal.

Aufgaben für den Reservistenverband

Aus der Weisung ergeben sich auch Vorgaben für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit. Als institutioneller Zuwendungsempfänger ist der Reservistenverband der besonders beauftragte Partner für die Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Hierbei kann der Reservistenverband Aufgaben in den Handlungsfeldern Betreuung und Information, Militärische Ausbildung und Sicherheitspolitische Arbeit für alle Reservistinnen und Reservisten übernehmen.

Ein Beispiel dafür ist der Nachweis der Individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit (IGF/KLF). Zur Entlastung der Beorderungstruppenteile ist das vorbereitende Training und das Ablegen der Leistungen im Bereich IGF und KLF vorwiegend im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit anzubieten, damit die Übungstage in den Beorderungstruppenteilen für fachspezifische Ausbildung auf dem Dienstposten, Gemeinschaftsausbildung und lehrgangsgebundene Ausbildungen zur Verfügung stehen und die aktiven Truppenteile von derartigen Verpflichtungen entlastet werden. „Hier sehe ich neben den Strukturen innerhalb der Bundeswehr vor allem den Reservistenverband mit flächendeckenden Angeboten in der Verantwortung“, so Laubenthal. Inhalte, die den Kern des staatlichen Gewaltmonopols betreffen und somit ein Wehrdienstverhältnis voraussetzen (Beispiel: Schießen), verbleiben in der Durchführungsverantwortung der Bundeswehr und werden durch die Strukturen des Territorialen Führungskommandos übernommen.

Auch für die sicherheitspolitische Bildung ist der Verband im Boot. „Die sicherheitspolitischen Entwicklungen verlangen nach einem breiten Diskurs in der Gesellschaft über Verteidigungsfähigkeit und gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Reservistinnen und Reservisten sind unverändert dazu zu befähigen, sich an diesem Diskurs aktiv zu beteiligen“, weist Laubenthal an. „Bei der Durchführung werden wir uns, wie in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert, auf die Erfahrung und die Unterstützung des Reservistenverbandes und der in der Reservistenarbeit tätigen Verbände abstützen.“ Zudem steht das Lehrgangsangebot am Zentrum Informationsarbeit der Bundeswehr zur Verfügung. Darüber hinaus sind Mittel der Medienarbeit zu beschreiben und im Folgenden auch zu nutzen, die eine engagierte sicherheitspolitische Debatte in der Gesellschaft fördern. Beorderten Reservistinnen und Reservisten ist die Teilnahme an der jährlichen politischen Bildung ihres Beorderungstruppenteils zu ermöglichen.

Und auch das steht drin: Die nächste Deutsche Reservistenmeisterschaft (DRM) als Höhepunkt aller nationalen Reservistenwettkämpfe findet 2024 in Bayern statt. Anknüpfend an das Format Warendorf 2022 wird der Finaltag wieder öffentlichkeitswirksam in den Tag der Bundeswehr eingebunden.

Download

Die komplette Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 bis 2025 ist öffentlich zugänglich. Die Bundeswehr stellt sie mit einem redaktionellen Begleittext hier zum Download bereit. Hier geht es direkt zum PDF-Download.

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