Seit 2016 vergeben das Bundesministerium der Verteidigung und der Reservistenverband jährlich gemeinsam öffentlichkeitswirksam die Auszeichnung „Partner der Reserve“. Der Preis geht an zivile Arbeitgeber, die die Reserve aktiv unterstützen und sich in vorbildlicher Weise für ihre Belange einsetzen.
So wollen Bundesministerium der Verteidigung und der Reservistenverband die Arbeitgeber würdigen, die sich durch Zuverlässigkeit, hohe Professionalität und Effizienz in der Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Auch sollen diese zivilen Arbeitgeber dafür gewürdigt werden, dass sie ihren Reservistinnen und Reservisten das ehrenamtliche Engagement für unsere Gesellschaft in der Reserve der Bundeswehr neben deren originären zivilberuflichem Erwerbsleben ermöglichen.
Einsendeschluss: 26. Februar
Aus den bis zum 26. Februar 2023 beim Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr eingereichten Vorschlägen werden durch eine Jury in einem standardisierten Verfahren anhand definierter Kriterien die möglichen Kandidaten für den Partner der Reserve in vier möglichen Kategorien ausgewählt:
- Großunternehmen,
- Mittelstand und Handwerk,
- Öffentlicher Dienst und
- Sonderkategorie (z. B. Verbände, Organisationen).
Sie möchten Ihren Arbeitgeber für die Auszeichnung „Partner der Reserve 2023“ vorschlagen? Dann senden Sie Ihren aussagekräftigen Vorschlag bitte bis spätestens zum 26. Februar 2023 digital an das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten.
Auch für die 8. Verleihung des Preises „Partner der Reserve“ im Jahr 2023 gilt: Qualität und Vollständigkeit eines Vorschlages beeinflussen maßgeblich die Erfolgsaussichten! Weitere Informationen zum „Partner der Reserve“, dem Vorschlags- und Auswahlverfahren im Jahr 2023 entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
Downloads
Muster-Vorschlag (Word)
Handreichung (PDF)
Ablaufschema (PDF)
Weisung (PDF)