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Weniger Bürokratie für Reservisten: Unterhaltssicherung per App

Reservistinnen und Reservisten kennen das: Nach jeder abgeschlossenen Reservistendienstleistung heißt es, Formulare ausfüllen und Bescheinigungen für die Unterhaltssicherung einreichen. Die Bundeswehr vereinfacht nun die Verfahren zur Unterhaltssicherung.

Symbolbild.

Foto: Markus Spiske via unsplash

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Reservistinnen und Reservisten werden auf Antrag für die Zeit ihrer Dienstleistung der Verdienstausfall, die Einbuße von Entgeltersatzleistungen, die entgangenen Einkünfte für Selbstständige ersetzt oder die Mindestleistung gezahlt. Aktuell beantragen circa 18.000 Reservisten pro Jahr mit circa 40.000 Dienstantritten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Digitalisierung des Unterhaltssicherungsgesetzes für Reservisten hervor. Im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates VII 3.2 für die Unterhaltssicherung von Reservistendienstleistenden zuständig.

Die Bundeswehr führt im kommenden Herbst die Grundbeorderung ein. Diese beordert aus dem aktiven Dienst ausscheidende Soldatinnen und Soldaten für bis zu sechs Jahre auf einem Dienstposten der Reserve. Die Personaler rechnen mit bis zu 12.000 Entlassungen aus dem aktiven Dienst im Jahr. Der voraussichtliche Bedarf an Beorderungsmöglichkeiten in den jeweiligen Organisationsbereichen (Heer, Marine, Luftwaffe, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst sowie Cyber- und Informationsraum) beträgt 60.000 Dienstposten in der Verstärkungsreserve. Das geht aus einer Präsentation hervor, die Generalmajor Gunter Schneider während der Jahrestagung der Reserve im Oktober 2020 vorgestellt hat. Mit einem Aufwuchs der Stellen für Reservisten, nicht zuletzt durch die Grundbeorderung, korreliert auch die steigende Anzahl von Anträgen auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Bisheriges Verfahren nicht mehr zeitgemäß

Reservistendienstleistende können bislang ihren Antrag auf Unterhaltssicherung in Papierform oder per E-Mail stellen. Sowohl der Postweg als auch das Scannen sind aufwendig, unbequem und zeitintensiv. Die Anträge und Nachweise sind anhand der Personalnummer und der Personenkennziffer manuell durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates VII 3.2 zu sortieren und in den Arbeitsprozess einzubringen. Das ist ein insgesamt nicht mehr zeitgemäßes Verfahren. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr möchte das Leistungsverfahren nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nun effizienter gestalten. Reservistendienstleistende sollen bald ihre Anträge mithilfe von USG-Online digital stellen können.

An diesem Digitalisierungsvorhaben arbeitet das BAPersBw seit 2018, wie aus der Antwort der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Demnach sei es von Beginn an das Ziel gewesen, eine Anwendung (App) zu entwickeln, die das Leistungsverfahren für Reservistendienstleistende weiter vereinfacht, umfassende Informationen zur Unterhaltssicherung bietet und von den Nutzerinnen und Nutzern intuitiv bedient werden kann. Die Projektverantwortlichen aus dem BAPersBw haben in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister BWI GmbH eine App programmiert, die durch implementierte Plausibilitätsprüfungen den Reservistendienstleistenden individuell und sicher durch die Antragstellung führt und ihnen die Nachweise aufzeigt, die für die Leistungsgewährung erforderlich sind.

Bundeswehr verspricht zügige Bearbeitung

USG-Online soll in zwei Ausbaustufen realisiert werden. In der ersten Ausbaustufe ist es zunächst noch erforderlich, dass die Nutzer ihre Stammdaten, wie Adresse oder die Bankverbindung einmalig einpflegen und zu jeder Dienstleistung ihre Unterhaltssicherungsleistungen wählen. Die Daten stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BAPersBw unmittelbar zur Verfügung und können direkt abgerechnet werden.

In einer zweiten Ausbaustufe soll eine Anbindung von USG-Online an die elektronische Personalakte und das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr erfolgen. Durch den internen Zugriff auf bereits vorliegende Dokumente müssen die Reservistinnen und Reservisten somit bereits vorhandene Nachweise, wie den Heranziehungsbescheid nicht redundant erbringen. Zudem kann der Bearbeitungsprozess durch eine direkte Datenübermittlung in das Personalwirtschaftssystem neugestaltet werden.

„Die Bearbeitung der übermittelten Daten erfolgt nach angetretenem Dienst unmittelbar bei einer maximalen Bearbeitungszeit von sechs Wochen. Diese Zeitlinien sind durch die Zahlungsabläufe des Personalwirtschaftssystems der Bundeswehr bedingt und können durch USG-Online nicht beeinflusst werden. Um mögliche unbillige Härten zu vermeiden, können die Reservistendienstleistenden direkt über USG-Online um eine Abschlagszahlung bitten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Mit USG-Online können Reservistendienstleistende nicht nur Zeit und (Porto-) Kosten sparen. Als weiteren Vorteil nennen die Entwickler eine organisatorisch effizientere Bearbeitung der Anträge und eine bruchfreie Kommunikation zwischen den Sachbearbeitern und den Reservistendienstleistenden. „Individuelle Fragen zum Leistungsprozess können direkt aus der Anwendung an die zuständigen Sachbearbeitenden herangetragen werden. Ebenso ist eine direkte Übermittlung von Informationen mit Auswirkungen auf die Leistungsgewährung ohne zeitlichen Verzug möglich“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage.

Erste Testphase startet Ende des Monats

USG-Online wird mit der ersten Ausbaustufe ab Ende Februar in die erste Testphase gehen. Gemäß den Planungen im BAPersBw steht USG-Online voraussichtlich im zweiten Quartal für alle Reservistendienstleistenden zur Verfügung. Die App kann dann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden und nach Erhalt der erforderlichen Zugangsdaten (Initialpasswort) können Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz per PC, MAC, Tablet oder Smartphone beantragt werden. Reservistinnen und Reservisten, die 24 Monate vor dem öffentlichen Start der App Dienst geleistet haben, erhalten ihre Zugangsdaten für eine mögliche Nutzung von USG-Online und darüber hinaus gehende Informationen durch das BAPersBw per Post zugesandt.

Weitere Informationen zur Unterhaltssicherung finden Sie in der Broschüre „Was ist eigentlich die Reserve?” und auf www.bundeswehr.de. Dort sind die wichtigsten Fragen zum Unterhaltssicherungsgesetz beantwortet und Antragsformulare zu finden.

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