Wurde Briefgeheimnis der Soldaten verletzt?
Über den Vorfall wurde jetzt Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CSU) vom Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), informiert. Das Verteidigungsministerium nimmt die Sache sehr ernst und geht den Vorwürfen nach, so ein Sprecher. Angeblich sollen die Briefe der Soldaten bei den Adressaten geöffnet und teilweise sogar ohne Inhalt angekommen sein. Sollte dies der Fall sein, könnte es sich um eine Straftat handeln, denn das Briefgeheimnis ist in Deutschland ein hohes Gut und ist im Grundgesetz als Grundrecht in Artikel 10 verankert. Dort heißt es: "Das Briefgeheimnis ist unverletzlich."
(dest)