Zentralvorschrift A1-2630/0-9804. Hinter dem, was sich erst einmal preußisch nüchtern anhört, verbirgt sich ein emotional beladenes Thema. Nämlich die Anzugordnung der Bundeswehr – und damit auch die Kennzeichnungspflicht für Reservistinnen und Reservisten.
Denn eben jene Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 wurde nun geändert. Grundlage dafür ist die Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung von Reservistinnen und Reservisten in der Bundeswehr. Darin ist nun festgeschrieben: „Die ursprüngliche Kennzeichnung der Uniform ist […] weggefallen.“
Die Kennzeichnung war bis zum Sommer eine schwarz-rot-goldene Kordel, die an der Schulterklappe befestigt werden musste, wenn eine Reservistin oder ein Reservist die Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses trug. Bei der Marine war ein „R“ auf den Ärmel zu nähen – und später wieder zu entfernen. Mit der Gesetzesänderung entfiel die Pflicht zur Kennzeichnung. Das ist nun auch in der Zentralvorschrift schwarz auf weiß festgeschrieben. Reservistinnen und Reservisten unterscheiden sich optisch nicht mehr von den aktiven Kameradinnen und Kameraden.