Zivilverteidigung: Haben ist besser als Brauchen
Als mögliches Szenario für eine große Krise, die Deutschland treffen könnte, nannte de Maizière einen "regional oder überregionalen, lang anhaltenden Ausfall der Stromversorgung", herbeigeführt etwa durch einen Cyberangriff. In unserer technologisierten Welt würde ein solches Ereignis die Bevölkerung hart treffen. Die Konzeption basiert auf der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie in dem im Juli veröffentlichten Weißbuch beschrieben wird. Im Fokus dabei: Hybride Bedrohungen. Ziel der Konzeption ist es, die Bevölkerung bestmöglich gegen Angriffe zu schützen, die Staats- und Regierungsfunktionen im Krisenfall zu erhalten sowie die Versorgung der Bevölkerung und auch die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte aufrechtzuerhalten.
Konzept sorgt vor Veröffentlichung für AufruhrZwei Aspekte hatten bereits vor Veröffentlichung des Konzepts für Wirbel gesorgt. Den Aufruf an die Bevölkerung, sich mit Wasser und Vorräten für mehrere Tage zu bevorraten, bekräftigte de Maizière, betonte jedoch, dass diese Empfehlung unabhängig der aktuellen Sicherheitslage schon seit Jahren bestehe. Unger erläuterte: "Die Basis des Zivilschutzes ist die Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen und zu versorgen, bis staatlich organisierte Hilfe eintrifft." Zum zweiten Aspekt, der möglicherweise bevorstehenden Wiedereinführung der Wehrpflicht, die Medien aus einem bekannt gewordenen Zitat geschlossen hatten, fand der Innenminister deutlich Worte: "Die Wiedereinführung der Wehrpflicht steht nicht zur Debatte, sie ist zum jetzigen Zeitpunkt abwegig."
Wieso thematisiert das Konzept die Wehrpflicht?
Die Konzeption Zivile Verteidigung ist genau das, was der Name sagt. Ein Konzept, der zivile Gegenpart zur Konzeption der Bundeswehr als Säule der staatlichen Gesamtverteidigung. Es ist ein Plan zum Umgang mit großen Krisen, Blackouts Cyberattacken oder Terror. Dazu gehört auch das unwahrscheinliche, aber mögliche Szenario, dass der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung den Spannungs- und Verteidigungsfall ausruft. In diesem Fall könnte die Wehrpflicht, die 2011 zwar ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde, wieder eingeführt werden. An zwei Stellen im Konzept wird der Begriff Wehrpflicht daher bemüht. In Kapitel 7.13 geht es mit Blick auf die Versorgung um die Deckung des Arbeitskräftebedarfs im Spannungs- und Verteidigungsfall. Dort wird beschrieben, dass das Grundrecht zur freien Wahl des Arbeitsplatzes grundsätzlich auch in Spannungszeiten gilt, das Gesetz aber Ausnahmen vorsieht, um unter anderem die Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen. Die zweite Erwähnung ist im Kapitel 8 "Unterstützung der Streitkräfte" zu finden. Dort geht es um die zivile Unterstützung für die Bundeswehr bei der "Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit". Unter dem Unterpunkt "Post" heißt es konkret: "Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet."
Es geht im KZV demnach nicht um die potentielle Entscheidung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht, sondern darum, die nötige Infrastruktur für möglichst viele Eventualitäten bereit zu halten.
Das vollständige Konzept können Sie hier einsehen und herunterladen.
Bild oben: Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserwerke Jörg Simon
und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere
bei der Führung durch das Wasserwerk in Tegel.
Die Wasserversorgung ist Teil der kritischen Infrastruktur,
die das Konzept Zivile Verteidigung schützen soll.
(Foto: Klöpping)
Bild unten: Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Katastrophenschutzes
Das Bundesamt für Katarsophenschutz gibt zahlreiche Broschüren
heraus, die Tipps zur Notfallvorsorge geben.
(Foto: Klöpping)