Frankreich steuert die Finanzierung seiner Rüstungsprojekte über ein mehrjähriges Planungsgesetz. Ein Ansatz, der auch hierzulande zunehmend Beachtung findet angesichts der Beschaffungsmisere der Bundeswehr. Bietet ein solches Gesetz Verbesserungen?
JA
In den nächsten Jahren werden die Spielräume im Bundeshaushalt enger; die vollständige Umsetzung des Fähigkeitsprofils der Truppe ist unrealistisch. Ein Verteidigungsplanungsgesetz kann in dieser Situation helfen: Es schreibt eine Priorisierung von Vorhaben fest, sichert die Finanzierungsgrundlage, gibt lang laufenden Projekten politischen Rückhalt und stellt eine transparente Debatte im Bundestag sicher. Der Bundestag sollte alle zehn Jahre die 10 bis 15 wichtigsten Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr mit Budgetobergrenze festlegen. Die Finanzierung wird damit zur gesetzlichen Aufgabe. Die Gelder sollten mehrjährig verfügbar sein. Eine Querfinanzierung von Projekten ist ausgeschlossen, und die Kon-trollfunktion des Haushaltsausschusses bei Vertragsschlüssen bleibt bestehen.
Dr. Tobias Lindner
Verteidigungspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NEIN
Ein solches Planungsgesetz zielt nicht auf die Kernprobleme der Bundeswehr-Beschaffung: Die Organisation passt nicht zur Aufgabe, und die Finanzlinie passt nicht zum Fähigkeitsprofil. Projekte werden durch ein Gesetz nicht automatisch billiger und nicht schneller realisiert. Die Priorisierung darf nicht national politisch ausgehandelt, sondern muss mit unseren Partnern in Europa und der NATO vereinbart werden. Entscheidend ist: Wir brauchen eine weitergehende Reform der Beschaffungsorganisation. Der zentrale Baustein dafür muss sein, strategische Großprojekte organisatorisch vom Tagesgeschäft abzutrennen. Die Rechtsform muss zulassen, dass Mittel überjährig zur Verfügung stehen. Das Parlament muss diese Mittel zur Verfügung stellen. Dieses Vorgehen gehört gesetzlich verankert.
Dr. Reinhard Brandl
Berichterstatter der Bundestagsfraktion von CDU und CSU zum Bundeswehr-Haushalt