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Recht auf Schießen

Eine zentrale Anforderung an jeden Soldaten ist das gekonnte Schießen. Doch das Training dafür in der Bundeswehr könnte besser sein, meint Soldat Benedikt Bäuerlein – meist zehn Schuss pro Soldat im Jahr seien zu wenig. Er macht einen Vorschlag.

Benedikt Bäuerlein ist Leutnant in der Panzergrenadiertruppe.

Illustration: Stefan Bachmann

loyalMeinung

Um im Kampf bestehen zu können, ist die richtige Ausrüstung das eine. „Wir müssen aber auch darüber hinausdenken. Es gilt, Ausbildungslücken zu schließen, die Schießausbildung und den Gefechtsdienst wieder stärker in den Mittelpunkt zu stellen.“ So lautet der Tagesbefehl von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht und Generalinspekteur Eberhard Zorn vom 14. März 2022.

Schießen in der Bundeswehr ist für Soldaten nach der Grundausbildung eine jährliche Anforderung an die individuellen Grundfertigkeiten. Dies bedeutet, meistens zehn Schuss mit der Pistole P8 auf einer geschotterten, ebenen Schießbahn auf zwei Papierscheiben abzugeben.

Dabei werden jeweils zwei bis drei Schuss auf zwei Ziele mit einem Zeitlimit geschossen. Die Distanz wird nach jeder „Bekämpfung“ von fünf auf zehn Meter und dann 15 Meter erhöht. Mit sechs von zehn möglichen Treffern in der richtigen Zone der Papierscheibe ist die Übung und somit das Soll erfüllt. Wenn noch Zeit und Munition vorhanden ist, kann vielleicht ein zweites Mal die Übung geschossen und sich womöglich verbessert werden.

Dies ist für viele Soldaten das Maximum, das sie jedes Jahr schießen können oder dürfen. Wie die Ministerin und der Generalinspekteur in ihrem Tagesbefehl ansprechen, muss die Schießausbildung intensiviert werden. Denn moderne Ausrüstung ohne intensive Ausbildung schafft keine schlagkräftige Armee.

Deswegen schlage ich ein „Recht auf Schießen“ vor. Alle Soldaten sollen einen Anspruch auf ein Kontingent von Munition pro Jahr haben, das ihnen zum Üben als Minimum zusteht. Dies kann in Anzahl und Kaliber auf die jeweilige Verwendung angepasst werden. Ob mit diesem Kontingent nur die jährlichen Anforderungen erfüllt werden oder ob darüber hinaus geübt wird, entscheiden die Schießlehrer der Einheiten. Hauptsache es kommt Blei in die Heide, denn es gilt: Nur schießen übt schießen.

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