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Angriff auf Ukraine: Was bedeutet das für die Reserve der Bundeswehr?




Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, erwägt die Bundeswehr angesichts des Angriffs Russlands auf die Ukraine die Einberufung von Reservisten. Dazu ist Verteidigungsministerin Christine Lambrecht in Kontakt mit Verbandspräsident Prof. Dr. Patrick Sensburg. Viele der knapp eine Million wehrrechtlich verfügbaren Reservistinnen und Reservisten signalisieren zudem schon jetzt ihre Bereitschaft, ihrem Land in solch einer schweren Krise dienen zu wollen und möchten sich freiwillig melden, um die Bundeswehr zu unterstützen. Noch hat aber die Bundeswehr dazu nicht aufgerufen. Die Lage ist sehr dynamisch und der Bedarf der Bundeswehr an zusätzlichen Kräften zum Aufwuchs noch nicht definiert.

„Die unfassbaren Bilder aus der Ukraine wecken das Verantwortungsgefühl vieler Reservistinnen und Reservisten“, erklärt Verbandspräsident Oberst d.R. Patrick Sensburg und ergänzt: „Wir können der Bundeswehr und der Bevölkerung signalisieren: Wir sind da, wenn wir gebraucht werden. Und das wird sicherlich der Fall sein, nicht zuletzt im Rahmen einer zu erwartenden Flüchtlingswelle oder für Sicherungsaufgaben.“

Verpflichtende Heranziehung nicht möglich

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob eine verpflichtende Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten, also all jenen, die in der Bundeswehr gedient haben und ihren Dienstgrad nicht verloren haben, erfolgen kann.  Eine verpflichtende Heranziehung zum unbefristeten Wehrdienst ist außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles nicht möglich. Dieser würde auf Antrag der Bundesregierung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Bundestag festgestellt werden. Übungen als Bereitschaftsdienst nach dem Soldatengesetz sind möglich. Im Übrigen erfolgt Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls auf freiwilliger Grundlage.

Eine solche Lage liegt derzeit aber nicht vor. Eine eventuelle Einberufung würde durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr erfolgen – wie die ehemaligen Kreiswehrersatzämter heute heißen. Möglich sind auch Reservedienstleistungen („Wehrübungen“) und dienstliche Veranstaltungen, in denen beorderte Reservisten

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