Bahnfahren in Uniform
Seit dem 1. Januar 2020 können Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos Bahnfahren. Leisten Reservistinnen und Reservisten Dienst in den Streitkräften, können auch sie kostenlos mit der Bahn fahren. Das gilt für die Dauer der Reservistendienstleistung (wir berichteten).
Ansprechpartner für Rückfragen ist grundsätzlich die Dienststelle, die den Heranziehungsbescheid ausgestellt hat.
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