Die Grundbeorderung
Mit der neuen Strategie der Reserve, die im Oktober 2019 veröffentlicht wurde, geht die Bundeswehr auch neue Wege, um den Bedarf an qualifiziertem und ausgebildetem Personal im Bereich der Reserve zu decken. Ziel ist es, die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall schnell und bedarfsgerecht sicherzustellen. Dazu startet am 1. Oktober 2021 die Grundbeorderung.
Damit ist die grundsätzliche Einplanung in die Reserve aller wehrdienstfähigen aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten gemeint. Das heißt, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Freiwillig Wehrdienstleistende sollen nach dem Ende ihres aktiven Dienstes über einen Zeitraum von sechs Jahren an einer Dienststelle grundsätzlich beordert sein. Eine Soldatin oder ein Soldat kann sich vor dem Dienstzeitende von seinen Vorgesetzten beraten lassen und so eigene Vorstellungen mit einbringen.
Mit der Grundbeorderung schafft die Bundeswehr die Voraussetzungen dafür, die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten im Ernstfall möglichst zügig aufstocken zu können. Denn bei den kürzlich ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten sind entscheidende Kenntnisse und Fähigkeiten im Wesentlichen noch vorhanden. Sie könnten im Krisenfall also schnell und unkompliziert an benötigter Stelle eingesetzt werden. Grundsätzlich hält die Bundeswehr dabei am Prinzip der Freiwilligkeit fest. Das bedeutet, eine Reservistin oder ein Reservist muss einem Reservistendienst freiwillig zustimmen und benötigt gegebenenfalls das Einverständnis des Arbeitgebers, um freigestellt werden zu können.
Auf der Seite der Bundeswehr finden sich zudem ein Interview und weitere Infos zum Thema Grundbeorderung.