Wie beantrage ich einen Reservistenausweis?
Beorderte Reservistinnen und Reservisten, die auch außerhalb von Reservistendienst einen engen Kontakt zu ihrer Beorderungsdienststelle pflegen, Mandatsträgerinnen, Mandatsträger, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in einer Mitgliedsvereinigung des „Beirates Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“ oder beim Reservistenverband (VdRBw), frühere Berufssoldatinnen und frühere Berufssoldaten sowie Reservistinnen und Reservisten, die eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnehmen, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht, können den Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (Ausweis Res) erhalten. Eine Prioritätenfolge bei der Ausstellung der Anträge gibt es zwischen diesen Personengruppen dabei nicht.
Weitere Bestimmungen und Antragsformulare stellt die Bundeswehr hier zur Verfügung (runterscrollen).