-> Datenschutzerklärung Erfassungsbeleg EVARes ( Stand: 11.04.2019) -> Antrag auf Überlassung von Dienstbekleidung (Stand: 2021)
Der NEUE (AusweisRes) ist im LKdo SL verfügbar, der ALTE ist seit nach dem 01.07.2017 nicht mehr Gültigkeit. Der Unterschriebene Antrag, inklusive dem Bestätigungsvermerk auf Seite 2, ist zu senden an: Landeskommando Saarland Feldwebel für Reservistenangelegenheiten Wallerfanger Straße 31 66740 Saarlouis oder per Mail an lkdoslresarb(at)bundeswehr.org . -> AusweisRes - Antrag auf Ausstellung/Erteilung (B3309 Vers 04.2017) Anmerkung: - Ist ein Reservist im Besitz der allg. UTE verliert diese nicht ihre Gültigkeit. - Kreuzt ein Antragsteller nur den Punkt" nehme außerhalb einer Beorderung Aufgaben im Interesse der Bw wahr- ..." obliegt es der jeweilig zur Ausgabe berechtigten Dienststelle dies zu prüfen ob eine Grundlage zur Aushändigung vorliegt oder nicht. Hier werden z.B. die Teilnahme an DVag als Grundlage herangezogen. - Der Ausweis Res ist nicht auszustellen, wenn der Reservist oder die Reservistin gemäß § 65 SG von Dienstleistungen ausgeschlossen, gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 67 Abs. 5 SG von Dienstleistungen zurückgestellt wurde oder in der A2-1300/0-0-2, Anl8.29.8 (1.–5.Strichaufzählung), für die Erteilung der allg UTE festgelegte Hinderungsgründe vorliegen. - Die Vorlage eines Führungszeugnisses durch Antragstellende ist nicht erforderlich. Auch die KarrC Bw fordern im Rahmen der Ausstellung eines Ausweis Res grundsätzlich keine Führungszeugnisse an. - Bei Vorlage des „Ausweis für Reservistinnen und Reservisten/frühere Soldatinnen und Soldaten“ durch den Antragstellenden („Tausch“) bedarf es keiner weiteren Prüfungen durch die ausstellende Dienststelle – es sei denn, es liegen Anhaltspunkte für o.g. Hinderungsgründe vor. - Das Antragsformular Bw 3309 wurde redaktionell überarbeitet. Neu ist, dass es eines Bestätigungsvermerks auf der Rückseite des Antrags seitens einer Geschäftsstelle des VdRBw oder eines Beiratsmitglieds bedarf, wenn die Ausstellung des Ausweis Res beantragt wird, weil Antragstellende Mitglied bzw. Mitarbeiter im VdRBw oder einem Beiratsverband sind. - Ein ähnlicher Bestätigungsvermerk durch eine Bw-Dienststelle wird gefordert, wenn der Ausweis Res an Reservisten ausgegeben werden soll, weil die Reservisten außerhalb einer Beorderung Aufgaben für die Bw wahrnehmen.
allgemeine Uniformtrageerlaubnis (allg UTE) gemäß § 3 Nrn. 1-4 UnifV
Im Falle das kein AusweisRes ausgestellt aber eine allg UTE benötigt wird, kann diese auf Antrag erteilt werden. Hierfür ist der Antrag „AusweisRes – Antrag auf Ausstellung/Erteilung“ (siehe oben) auszufüllen, die entsprechende Zeile anzukreuzen und an den FwRes des LKdo zu senden.
Uniformtrageerlaubnis im Ausland
Für eine Uniformtrageerlaubnis im Ausland zu erhalten ist das Formular „Besuchsantrag“ auszufüllen. Bei mehr als 2 Teilnehmern ist zusätzlich das Formular „Besuchsantrag Anlage 2“ auszufüllen. Hierbei ist zu beachten, dass die laufende Nummer mit 3 beginnt da 1 und 2 bereits im Besuchsantrag aufgeführt ist. Im Falle dass die Anzahl der Besucher größer ist als Zeilen in der Anlage 2 vorhanden sind, ist eine weitere Anlage 2 auszufüllen.
Anmerkung:
Zu dem Antrag ist zusätzlich die Einladung des Veranstalters beizufügen und es ist ein Veranstaltungsbericht nach Abschluss der Veranstaltung mit den tatsächlichen Teilnehmern und ggf. Vorkommnissen schriftlich an FwRes LKdo SL zu melden.